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Die Berufsordnung für Heilpraktiker – Orientierung, Verantwortung und Grenzen in der Praxis

Heilpraktiker bewegen sich zwischen traditioneller Heilkunst und komplexen Rechtsvorgaben – die Berufsordnung schafft mit ethischen und fachlichen Standards den nötigen Kompass für eine vertrauensvolle Behandlung.

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Heilpraktiker stehen in einem besonderen Spannungsfeld zwischen traditioneller Heilkunst, moderner Naturheilkunde und einem zunehmend komplexen rechtlichen Umfeld. Dabei ist eine zentrale Frage: Was regelt eigentlich das berufliche Selbstverständnis dieses Berufsstandes – und welche Standards gelten in der Praxis?

Hier kommt die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) ins Spiel. Auch wenn sie kein Gesetz ist, stellt sie eine wichtige Orientierung dar – sowohl für Berufseinsteiger als auch für erfahrene Praktizierende. In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick darauf, was die BOH konkret regelt, warum sie relevant ist und worauf es im Praxisalltag ankommt.

Was ist die Berufsordnung – und warum ist sie wichtig?

Die BOH wurde vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker entwickelt und gilt als ethischer und fachlicher Rahmen für die Ausübung des Berufs. Sie ist nicht gesetzlich verbindlich, hat aber im Berufsstand eine hohe Orientierungswirkung. Auch Behörden oder Gerichte greifen in Streitfällen mitunter auf sie zurück, etwa wenn es um Fragen der Berufsausübung, Sorgfalt oder Außendarstellung geht.

Sie ist damit eine freiwillige, aber weithin anerkannte Selbstverpflichtung, vergleichbar mit einem Ehrenkodex. Ziel ist es, die Qualität der heilpraktischen Tätigkeit zu sichern, das Vertrauen der Patienten zu stärken und ein seriöses Berufsbild nach außen zu vertreten.

Die zentralen Inhalte der Berufsordnung – einfach erklärt

Im Folgenden sind die wichtigsten Themenbereiche aufgeführt, die in der Berufsordnung angesprochen werden – jeweils mit kurzer Erläuterung:

1. Verantwortung und Berufsethos

Heilpraktiker sollen ihren Beruf verantwortungsvoll, gewissenhaft und unter Wahrung der Menschenwürde ausüben. Diskriminierung, reißerisches Auftreten oder Verhalten, das dem Berufsstand schadet, ist nicht vereinbar mit der Berufsordnung.

2. Fachliche Kompetenz und Weiterbildung

Nur wer über fundierte Kenntnisse verfügt, darf bestimmte Verfahren anwenden. Permanente Fortbildung ist nicht nur empfohlen, sondern wird als berufliche Pflicht betrachtet – auch im Interesse der Patientensicherheit.

3. Sorgfaltspflicht in der Behandlung

Heilpraktiker müssen ihre Grenzen kennen. Wer nicht sicher diagnostizieren oder therapieren kann, sollte die Behandlung ablehnen bzw. weiterverweisen. Patientensicherheit hat Vorrang und oberste Priorität vor Selbsteinschätzung.

4. Aufklärung und Einwilligung

Vor jeder Behandlung müssen Patienten informiert werden – über das Verfahren, mögliche Risiken, Alternativen und Kosten. Die Entscheidung zur Behandlung basiert auf der informierten Einwilligung.

5. Dokumentation

Alle relevanten Informationen – Anamnese, Diagnose, Maßnahmen, Therapieverlauf – müssen sorgfältig dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens zehn Jahre, auch bei Praxisaufgabe.

6. Schweigepflicht

Heilpraktiker unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder gesetzlicher Grundlage weitergegeben werden. Das gilt auch für digitale Kommunikation und Online-Plattformen.

7. Grenzen der Tätigkeit und Kooperation

Bei bestimmten Krankheitsbildern (zum Beispiel meldepflichtigen Infektionen) ist die Überweisung an Fachärzte oder Behörden verpflichtend. Die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen wird ausdrücklich gefordert, wenn es im Interesse des Patienten ist.

8. Werbung und Außendarstellung

Werbung darf sachlich und zurückhaltend sein – aber keine Heilversprechen enthalten. Überspitzte Aussagen („garantierte Wirkung“) sind tabu ebenso die pauschale Abwertung anderer Heilberufe und der Schulmedizin.

9. Kollegialität

Heilpraktiker sollen sich untereinander respektvoll und solidarisch verhalten. Unlautere Abwerbung von Patienten oder öffentliche Kritik an Kollegen widerspricht dem Berufsverständnis.

10. Beschwerden und Schlichtung

Beschwerden von Patienten müssen ernst genommen und angemessen behandelt werden. Die Berufsvertretungen bieten häufig Unterstützung bei Schlichtungsverfahren oder bei Unsicherheiten zur berufsethischen Ausrichtung.

Warum die BOH auch wirtschaftlich relevant ist

Gerade für Heilpraktiker, die eine zweite Einnahmequellen erschließen wollen – etwa durch den Vertrieb von Produkten oder durch Kooperationen mit Partnerunternehmen – ist ein klares Verständnis der Berufsordnung essenziell. Die Empfehlungen dürfen nie primär von wirtschaftlichen Interessen motiviert sein, sondern müssen immer dem therapeutischen Nutzen dienen.

Das betrifft insbesondere:
– Produktempfehlungen gegen Provision
– Online-Aktivitäten (z. B. Affiliate-Links)
– Werbung auf Social Media oder in Newslettern

Ein offener und transparenter Umgang mit wirtschaftlichen Interessen ist dabei ebenso wichtig wie die sorgfältige Formulierung von Aussagen zu Wirksamkeit und Nutzen.
Die Auswahl eines Produktes oder eines Partners sollte immer auf Basis der Qualität und Effektivität (z.B. Bioverfügbarkeit) getroffen werden.

Fazit: Die BOH als Leitlinie für verantwortliches Arbeiten

Die Berufsordnung für Heilpraktiker ist kein Gesetz – aber ein starker, verbindlicher Rahmen für verantwortungsbewusstes Handeln. Sie zeigt auf, was ein seriöses und respektiertes Berufsbild ausmacht: Fachkompetenz, ethisches Verhalten, Sorgfalt, Transparenz und kollegialer Umgang.

Wer sich daran orientiert, schützt nicht nur seine Patienten – sondern auch sich selbst, gerade in einem Umfeld, das rechtlich und gesellschaftlich hohe Anforderungen stellt.

Nächster Beitrag:

Im Anschluss werfen wir einen genaueren Blick darauf, wie Heilpraktiker Produkte rechtssicher empfehlen und vertreiben können – und welche rechtlichen Grenzen es dabei konkret zu beachten gilt. Hier gehts zum nächsten Beitrag


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