-
DE
Alternativmedizin kurz erklärt: Unterschied zur Komplementärmedizin, bekannte Methoden, wissenschaftliche Evidenz, Risiken und Kostenübernahme.
Zu bevorzugten Quellen hinzufügenAlternativmedizin umfasst Heilmethoden außerhalb der konventionellen Schulmedizin. Sie wird ergänzend oder als Alternative zur Standardtherapie eingesetzt.
Alternativmedizin ist ein Sammelbegriff für Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht zur wissenschaftlich begründeten Schulmedizin gehören und anstelle konventioneller Therapien eingesetzt werden. Dazu zählen etwa Homöopathie, Ayurveda oder Reflexzonenmassage. Wie gut eine Methode wirkt, unterscheidet sich je nach Verfahren erheblich.
Als Oberbegriff ist KAM (komplementäre und alternative Medizin) verbreitet. Die WHO spricht von traditioneller, komplementärer und integrativer Medizin (TCIM). Im Alltag werden die Begriffe oft gleichbedeutend verwendet. Eine einheitliche Definition gibt es nicht.
Die Grenzen zur Schulmedizin sind fließend: Phytotherapie und klassische Naturheilverfahren sind teilweise fester Bestandteil der ärztlichen Versorgung. „Naturheilverfahren“ ist in Deutschland sogar eine ärztliche Zusatzbezeichnung.
Häufige Gründe sind chronische Schmerzen, Stress, Schlafstörungen, Verdauungsbeschwerden und der Wunsch nach einer ganzheitlichen Betreuung. Viele Menschen greifen darauf zurück, wenn sie mit einer konventionellen Behandlung unzufrieden sind oder deren Nebenwirkungen verringern möchten.
Die Studienlage unterscheidet sich stark von Methode zu Methode:
„Natürlich“ bedeutet dabei nicht automatisch „wirksam“ oder „harmlos“.
Das größte Risiko besteht darin, wirksame Therapien zu verzögern oder abzubrechen, etwa bei Krebs, Diabetes oder Infektionen. Hinzu kommen direkte Risiken: Pflanzenpräparate können mit Medikamenten wechselwirken (z. B. Johanniskraut mit der „Pille“ oder Gerinnungshemmern), einige ayurvedische Präparate waren mit Schwermetallen belastet, und Manipulationen an der Halswirbelsäule können selten Gefäße verletzen. Wer komplementäre Mittel nutzt, sollte das ärztliche Team darüber informieren.
Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Phytotherapie gelten im Arzneimittel- und Sozialrecht als besondere Therapierichtungen. Homöopathische Mittel können daher ohne Wirksamkeitsnachweis registriert werden. Neben Ärztinnen und Ärzten dürfen in Deutschland auch Heilpraktiker alternativmedizinische Verfahren anbieten. In Österreich ist dieser Beruf nicht zugelassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen, z. B. Akupunktur bei chronischen Rückenschmerzen und Kniearthrose. Manche Kassen übernehmen weitere Verfahren wie Homöopathie als freiwillige Zusatzleistung, was politisch umstritten ist. Private Versicherungen regeln die Erstattung im jeweiligen Tarif.