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Chlordioxid (ClO2) ist ein chemisches Desinfektionsmittel, das in der Wasseraufbereitung eingesetzt wird. Als Nahrungsergänzung ist es gefährlich und nicht zugelassen.
Chlordioxid (ClO2) ist ein chemisches Desinfektionsmittel, das in der Wasseraufbereitung eingesetzt wird. Als Nahrungsergänzung ist es gefährlich und nicht zugelassen.
Chlordioxid (chemische Formel: ClO2) ist ein gelblich-grünes, gasförmiges Molekül mit stark oxidierenden Eigenschaften. Es wird hauptsächlich in der industriellen Wasseraufbereitung, zur Desinfektion von Trinkwasser sowie in der Lebensmittelindustrie als zugelassenes Desinfektionsmittel eingesetzt. In Deutschland und der EU ist Chlordioxid als Biozidprodukt und Wasseraufbereitungsmittel unter streng geregelten Bedingungen erlaubt.
In den letzten Jahren wird Chlordioxid unter Bezeichnungen wie MMS (Miracle Mineral Supplement) oder CDS (Chlorine Dioxide Solution) als angebliches Heilmittel gegen zahlreiche Erkrankungen beworben. Diese Anwendung ist wissenschaftlich nicht belegt und von Behörden wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) ausdrücklich als gefährlich eingestuft worden.
Chlordioxid wirkt als starkes Oxidationsmittel. Es greift Zellmembranen und Proteinstrukturen von Mikroorganismen an und zerstört sie. In der Wasseraufbereitung macht diese Eigenschaft Chlordioxid zu einem effektiven Desinfektionsmittel gegen Bakterien, Viren und Pilze. Wird Chlordioxid jedoch vom Menschen aufgenommen, greift dieselbe oxidierende Wirkung auch Körperzellen, Schleimhäute und Organe an.
Die Einnahme von Chlordioxid als Getränk oder in Form von MMS/CDS ist gefährlich und kann lebensbedrohlich sein. Folgende Schäden wurden dokumentiert:
Das BfR und die EFSA warnen ausdrücklich vor der oralen Einnahme von Chlordioxid. In Deutschland gilt die Vermarktung als Nahrungsergänzungsmittel oder Heilmittel als illegal.
Chlordioxid ist in der EU nicht als Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Heilmittel zugelassen. Der Verkauf oder die Bewerbung von Chlordioxid zur inneren Anwendung beim Menschen verstößt gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Behörden wie das BfR und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) haben entsprechende Warnungen herausgegeben.
Bei versehentlicher Einnahme von Chlordioxid oder Produkten wie MMS sollte sofort der Notruf (112) oder eine Giftnotrufzentrale kontaktiert werden. Symptome wie Erbrechen, Bauchschmerzen, Durchfall oder Atemnot nach dem Kontakt mit Chlordioxid sind medizinische Notfälle.
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