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E151 (Brillantschwarz BN) ist ein synthetischer schwarzer Lebensmittelfarbstoff, der in der EU zugelassen ist und zur Farbgebung verschiedener Lebensmittel eingesetzt wird.
E151 (Brillantschwarz BN) ist ein synthetischer schwarzer Lebensmittelfarbstoff, der in der EU zugelassen ist und zur Farbgebung verschiedener Lebensmittel eingesetzt wird.
E151, auch bekannt als Brillantschwarz BN oder Black PN, ist ein synthetischer Azofarbstoff, der als Lebensmittelzusatzstoff zur Farbgebung von Lebensmitteln verwendet wird. Er verleiht Produkten eine intensive schwarze bis blauschwarze Farbe und ist in der Europäischen Union unter der E-Nummer 151 zugelassen. In einigen Ländern, darunter die USA, Kanada und Japan, ist E151 nicht als Lebensmittelfarbstoff zugelassen.
E151 gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe, die durch eine charakteristische Azogruppe (-N=N-) gekennzeichnet sind. Er ist wasserlöslich und stabil gegenüber Licht und Hitze, was ihn für viele Lebensmittelanwendungen geeignet macht. Der Farbstoff wird vollständig synthetisch hergestellt und kommt in der Natur nicht vor.
E151 wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, um eine schwarze oder sehr dunkle Farbe zu erzielen. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
In der Europäischen Union ist E151 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Farbstoff bewertet und einen akzeptablen täglichen Aufnahme-wert (ADI) von 5 mg pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Produkte, die E151 und andere Azofarbstoffe enthalten, müssen in der EU mit dem Warnhinweis versehen werden, dass der Farbstoff die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen kann.
Wie alle Azofarbstoffe steht E151 in der wissenschaftlichen Diskussion hinsichtlich seiner gesundheitlichen Auswirkungen:
Für die allgemeine Bevölkerung gilt E151 bei Einhaltung der zugelassenen Höchstmengen als sicher. Eltern von Kindern mit bekannter Überempfindlichkeit sollten jedoch die Etiketten von Lebensmitteln sorgfältig prüfen.
E151 muss auf der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als E151 oder unter seinem Namen Brillantschwarz BN ausgewiesen werden. Bei Produkten, die E151 enthalten, ist zusätzlich folgender Warnhinweis vorgeschrieben: Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
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