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E260 ist die EU-Zulassungsnummer für Essigsäure, ein natürlich vorkommender Stoff, der als Konservierungs- und Säuerungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
Tipps & Infos zu Gesundheitsthemen Tipps & Infos zu Gesundheitsthemen Zu bevorzugten Quellen hinzufügenE260 ist die EU-Zulassungsnummer für Essigsäure, ein natürlich vorkommender Stoff, der als Konservierungs- und Säuerungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E260 bezeichnet Essigsäure (chemische Formel: CH₃COOH), eine organische Säure, die als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union eingestuft ist. Essigsäure ist die Hauptkomponente von Haushaltsessig und verleiht diesem seinen charakteristischen sauren Geschmack und Geruch. In konzentrierter Form ist sie eine farblose, stechend riechende Flüssigkeit.
Essigsäure kommt in der Natur vor und entsteht unter anderem bei der Fermentation von Zucker durch Essigsäurebakterien (Acetobacter-Arten). Für die industrielle Produktion wird sie überwiegend durch chemische Synthese (z. B. Methanol-Carbonylierung) oder durch mikrobielle Fermentation gewonnen. Haushaltsessig enthält in der Regel 5–8 % Essigsäure, während konzentrierte Essigsäure (Eisessig) einen Gehalt von über 99 % aufweist.
Als Lebensmittelzusatzstoff E260 wird Essigsäure für verschiedene Zwecke eingesetzt:
E260 ist in einer Vielzahl von Produkten enthalten, darunter eingelegte Gemüse, Saucen, Dressings, Brot und Feinkosterzeugnisse.
Essigsäure gilt von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als sicher, sofern sie in den zugelassenen Mengen verwendet wird. Sie ist ein natürlicher Bestandteil des menschlichen Stoffwechsels und wird im Körper vollständig abgebaut. Bei empfindlichen Personen kann ein hoher Konsum von stark essigsäurehaltigen Produkten zu:
In den in Lebensmitteln üblichen Konzentrationen ist E260 für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung unbedenklich. Es gibt keinen festgelegten ADI-Wert (akzeptable tägliche Aufnahme), da Essigsäure als physiologisch unbedenklich eingestuft wird.
In der EU ist E260 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Verwendung ist in bestimmten Lebensmittelkategorien mit festgelegten Höchstmengen geregelt. In vielen Fällen gilt das Prinzip quantum satis, d. h. die Verwendung ist in der minimal notwendigen Menge erlaubt, ohne explizite mengenmäßige Begrenzung. E260 muss auf der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als E260 oder als Essigsäure angegeben werden.
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