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E284 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Code für Borsäure, ein Konservierungsmittel mit antimikrobieller Wirkung, das in der EU nur sehr eingeschränkt zugelassen ist.
E284 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Code für Borsäure, ein Konservierungsmittel mit antimikrobieller Wirkung, das in der EU nur sehr eingeschränkt zugelassen ist.
E284 bezeichnet Borsäure (chemische Formel: H₃BO₃), eine schwache anorganische Säure, die als Lebensmittelzusatzstoff mit konservierender Wirkung eingesetzt werden kann. In der Europäischen Union ist die Verwendung von E284 als Lebensmittelzusatzstoff stark reglementiert und auf sehr wenige spezifische Lebensmittelkategorien beschränkt. Borsäure ist ein weißes, geruchloses Pulver oder kristallines Feststoff und hat eine lange Geschichte als Konservierungs- und Desinfektionsmittel.
Borsäure kommt in der Natur vor, unter anderem in vulkanischen Gebieten, in Mineralwässern und in geringen Mengen in verschiedenen Pflanzen und Früchten. Technisch wird sie häufig aus dem Mineral Borax (Natriumtetraborat) gewonnen. Sie ist wasserlöslich und wirkt in höheren Konzentrationen toxisch auf Mikroorganismen.
In der EU ist E284 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe nur in einer sehr begrenzten Anzahl traditioneller Produkte zugelassen. Dazu gehören insbesondere:
Die Verwendung ist auf diese Nische beschränkt, da Borsäure in größeren Mengen für den menschlichen Organismus toxisch sein kann. Der zulässige Höchstgehalt in Kaviar beträgt 4 g/kg, ausgedrückt als Borsäure.
Borsäure entfaltet ihre konservierende Wirkung durch mehrere Mechanismen:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und andere internationale Gremien haben Borsäure wiederholt bewertet. Borsäure und Borate gelten als potenziell toxisch, insbesondere bei regelmäßiger oder hoher Aufnahme. Mögliche gesundheitliche Bedenken umfassen:
Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) wurde von der EFSA auf 0,16 mg/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in zugelassenen Lebensmitteln (vor allem Kaviar) gilt E284 als sicher, da die aufgenommenen Mengen durch den üblicherweise geringen Kaviarkonsum gering bleiben.
Lebensmittel, die E284 enthalten, müssen dies gemäß den EU-Kennzeichnungsvorschriften in der Zutatenliste angeben, entweder als E284 oder als Borsäure.
In der Europäischen Union ist E284 nur für wenige traditionelle Lebensmittel zugelassen. In vielen anderen Lebensmittelkategorien ist die Verwendung verboten. In einigen Ländern außerhalb der EU kann der Zulassungsstatus abweichen. Die strenge Regulierung spiegelt das Vorsorgeprinzip im Umgang mit potenziell toxischen Substanzen wider.
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