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E421 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Mannit, ein natuerlicher Zuckeralkohol. Er wird als Suessungsmittel, Trennmittel und Feuchthaltemittel in Lebensmitteln und als Wirkstoff in der Medizin eingesetzt.
E421 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Mannit, ein natuerlicher Zuckeralkohol. Er wird als Suessungsmittel, Trennmittel und Feuchthaltemittel in Lebensmitteln und als Wirkstoff in der Medizin eingesetzt.
E421 ist die europaeische Zulassungsnummer fuer Mannit (auch: Mannitol), einen natuerlich vorkommenden Zuckeralkohol (Polyol). Mannit kommt in der Natur in verschiedenen Pflanzen, Algen und Pilzen vor, zum Beispiel in Eschenbaum-Exsudat, Sellerie, Pilzen und Oliven. Fuer industrielle Zwecke wird er hauptsaechlich durch die Hydrierung von Fructose oder durch mikrobielle Fermentation gewonnen.
In der Lebensmittelindustrie erfuellt E421 mehrere Funktionen:
Typische Produkte, die E421 enthalten, sind zuckerfreie Kaugummis, Bonbons, Diabetikergebaeck, Schokoladen und bestimmte Nahrungsergaenzungsmittel.
Mannit liefert mit etwa 1,6 kcal pro Gramm deutlich weniger Energie als Zucker (4 kcal/g). Da er im Duenndarm nur schlecht absorbiert wird, hat er einen niedrigen glykaamischen Index und beeinflusst den Blutzuckerspiegel kaum. Dies macht ihn zu einer beliebten Alternative fuer Menschen mit Diabetes mellitus. Der nicht resorbierte Anteil gelangt in den Dickdarm, wo er von Darmbakterien teilweise fermentiert wird.
Neben der Lebensmittelverwendung ist Mannit ein wichtiger medizinischer Wirkstoff:
E421 gilt bei moderatem Konsum als sicher. Bei empfindlichen Personen oder bei uebermassigem Verzehr koennen jedoch gastrointestinale Beschwerden auftreten:
Personen mit dem Reizdarmsyndrom (RDS) oder einer FODMAP-Unvertraeglichkeit reagieren haeufig empfindlich auf Zuckeralkohole wie Mannit. Laut EU-Recht muss ein Hinweis auf eine moegliche abfuehrende Wirkung auf der Verpackung erscheinen, wenn der Mannit-Gehalt mehr als 10 % betraegt.
Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E421 als sicher fuer den Einsatz in Lebensmitteln eingestuft. Es existiert kein festgelegter ADI-Wert (Acceptable Daily Intake), da Mannit auch in der Natur vorkommt und keine toxikologischen Bedenken bekannt sind. Die Verwendung ist in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt.
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