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E459 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Beta-Cyclodextrin, ein ringförmiges Zuckermolekül, das als Trägerstoff und Stabilisator in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E459 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Beta-Cyclodextrin, ein ringförmiges Zuckermolekül, das als Trägerstoff und Stabilisator in Lebensmitteln eingesetzt wird.
E459 ist die offizielle EU-Bezeichnung für Beta-Cyclodextrin (β-Cyclodextrin), einen natürlich vorkommenden, ringförmigen Zuckerstoff, der durch enzymatischen Abbau von Stärke gewonnen wird. Es gehört zur Gruppe der Cyclodextrine – zyklische Oligosaccharide, die aus sieben Glukoseeinheiten aufgebaut sind und eine charakteristische hohlzylindrische Struktur besitzen. Diese besondere Molekülstruktur ermöglicht es Beta-Cyclodextrin, andere Moleküle in seinem Inneren einzuschließen und so als Trägerstoff zu fungieren.
Beta-Cyclodextrin wird industriell durch die enzymatische Umwandlung von Maisstärke oder anderen Stärkequellen mithilfe des Enzyms Cyclodextrin-Glucosyltransferase (CGTase) hergestellt. Das resultierende Produkt ist ein weißes, kristallines Pulver, das in Wasser mäßig löslich ist und in der Natur in geringen Mengen vorkommt.
Die einzigartige trichterförmige Hohlstruktur von Beta-Cyclodextrin – mit einem hydrophilen (wasserfreundlichen) Außenbereich und einem hydrophoben (wasserabweisenden) Innenraum – erlaubt die Einlagerung verschiedenster Gastmoleküle. Dieser Vorgang wird als Einschlusskomplexbildung bezeichnet. Daraus ergeben sich folgende technologische Vorteile:
In der Europäischen Union ist E459 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Zulassung ist spezifisch und auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschränkt. Beta-Cyclodextrin darf laut EU-Recht ausschließlich zur Trägerfunktion für Aromen in Lebensmitteln verwendet werden. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
Darüber hinaus findet Beta-Cyclodextrin breite Anwendung in der Pharmaindustrie als Hilfsstoff zur Verbesserung der Bioverfügbarkeit von Arzneimitteln sowie in der Kosmetikindustrie zur Stabilisierung von Wirkstoffen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Beta-Cyclodextrin bewertet und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher für den menschlichen Verzehr eingestuft. Da Beta-Cyclodextrin im Dünndarm kaum resorbiert wird, gelangt ein Großteil davon in den Dickdarm, wo es durch Darmbakterien fermentiert wird. Bei übermäßigem Konsum können daher leichte Verdauungsbeschwerden wie Blähungen oder Durchfall auftreten.
Es bestehen keine Hinweise auf krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsschädigende Eigenschaften. Für gesunde Erwachsene gilt E459 bei den in Lebensmitteln üblichen Mengen als unbedenklich.
Es gibt drei Haupttypen von Cyclodextrinen, die sich in der Anzahl ihrer Glukoseeinheiten und damit in der Hohlraumgröße unterscheiden:
Beta-Cyclodextrin ist aufgrund seiner optimalen Hohlraumgröße und seiner vergleichsweise einfachen Herstellung der am häufigsten industriell eingesetzte Typ.
Wird E459 als Trägerstoff für Aromen eingesetzt, muss es in der Zutatenliste des Lebensmittels entweder als E459 oder als Beta-Cyclodextrin angegeben werden.
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