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E515 bezeichnet Kaliumsulfate, die als Lebensmittelzusatzstoffe zur Regulierung des Saeuregehalts und als Traegerstoff eingesetzt werden. Sie gelten bei bestimmungsgemaeßem Gebrauch als sicher.
E515 bezeichnet Kaliumsulfate, die als Lebensmittelzusatzstoffe zur Regulierung des Saeuregehalts und als Traegerstoff eingesetzt werden. Sie gelten bei bestimmungsgemaeßem Gebrauch als sicher.
E515 ist die EU-weit gueltige Bezeichnung fuer Kaliumsulfate, eine Gruppe von Salzen der Schwefelsaeure mit Kalium. Unter dieser Bezeichnung werden zwei Verbindungen zusammengefasst:
Kaliumsulfate kommen in der Natur vor und werden auch synthetisch hergestellt. In der Lebensmittelindustrie werden sie als technische Hilfsstoffe und Zusatzstoffe eingesetzt.
E515 erfuellt in Lebensmitteln verschiedene technologische Aufgaben:
Typische Einsatzbereiche sind unter anderem Backwaren, bestimmte Wuerzmischungen, Kaeseprodukte sowie die Wein- und Brauereiwirtschaft.
In der Europaeischen Union ist E515 gemaess der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ueber Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Kaliumsulfate bewertet und als sicher eingestuft, sofern sie gemaess den zugelassenen Mengen und Anwendungsbereichen verwendet werden.
Ein festgelegter ADI-Wert (Acceptable Daily Intake, akzeptable taegliche Aufnahme) ist fuer Kaliumsulfate nicht spezifisch ausgewiesen, da sie bei normalen Verzehrmengen als unbedenklich gelten. Kaliumsulfat liefert dem Koerper das essentielle Mineral Kalium, das fuer die Funktion von Muskeln, Nerven und das Herzkreislaufsystem wichtig ist.
Fuer gesunde Erwachsene sind Kaliumsulfate in den in Lebensmitteln ueblichen Mengen unbedenklich. Personen mit eingeschraenkter Nierenfunktion sollten jedoch auf eine erhoehte Kaliumzufuhr achten, da die Nieren fuer die Ausscheidung von Kalium zustaendig sind. Eine uebermaeßige Aufnahme von Kaliumsalzen kann bei nierenerkrankten Menschen zu einem erhoehten Kaliumspiegel im Blut (Hyperkaliemie) fuehren, was schwerwiegende Herzrhythmusstoerrungen verursachen kann.
Bei bestimmungsgemaeßem Einsatz als Lebensmittelzusatzstoff besteht fuer die allgemeine Bevoelkerung kein bekanntes gesundheitliches Risiko durch E515.
Wenn E515 in einem Lebensmittel eingesetzt wird, muss es gemaess EU-Lebensmittelkennzeichnungsrecht in der Zutatenliste angegeben werden – entweder als E515 oder unter der Bezeichnung Kaliumsulfate.
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