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Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Verfahren in Deutschland, bei dem das gemeinsame Einkommen von Ehepaaren für die Einkommensteuer halbiert und dann doppelt besteuert wird.
Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Verfahren in Deutschland, bei dem das gemeinsame Einkommen von Ehepaaren für die Einkommensteuer halbiert und dann doppelt besteuert wird.
Das Ehegattensplitting ist ein Besteuerungsverfahren im deutschen Einkommensteuerrecht, das verheirateten Paaren sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften eine steuerliche Vergünstigung ermöglicht. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Eheleute wird dabei rechnerisch halbiert, dann wird die Einkommensteuer auf diesen halbierten Betrag berechnet und anschließend verdoppelt. Dieses Verfahren ist in § 32a Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gesetzlich verankert.
Beim Ehegattensplitting werden die Einkünfte beider Ehepartner zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Auf den so ermittelten Betrag wird die reguläre Einkommensteuer angewendet, und das Ergebnis wird mit zwei multipliziert. Dies führt dazu, dass der progressive Steuertarif abgemildert wird, da ein niedrigeres Einkommen in der Regel einem niedrigeren Steuersatz unterliegt.
Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern ist, desto höher fällt der steuerliche Vorteil durch das Splitting-Verfahren aus.
Den größten steuerlichen Vorteil erzielen Ehepaare, bei denen ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere oder bei denen ein Ehepartner gar kein Einkommen hat, etwa weil er oder sie Haushaltsführung oder Kindererziehung übernimmt. Bei Paaren mit annähernd gleichem Einkommen ist der Splittingvorteil gering oder entfällt nahezu vollständig.
Ehepaare, die das Splitting-Verfahren nutzen möchten, wählen in der Regel die Steuerklassenkombination III und V oder beide die Steuerklasse IV. Die Kombination III/V ist besonders vorteilhaft, wenn ein Ehepartner erheblich mehr verdient. Die Steuerklasse IV mit dem sogenannten Faktorverfahren ermöglicht eine gerechtere Verteilung der Steuerlast während des Jahres.
Das Ehegattensplitting wird politisch und gesellschaftlich kontrovers diskutiert. Kritiker bemängeln, dass das Verfahren einen finanziellen Anreiz schaffe, auf Erwerbstätigkeit zu verzichten, was insbesondere Frauen betreffe. Befürworter sehen darin eine verfassungsrechtlich geschützte Förderung der Ehe und der Familie. Das Bundesverfassungsgericht hat das Ehegattensplitting wiederholt als mit dem Grundgesetz vereinbar bestätigt.
Als Alternativen zum Ehegattensplitting werden unter anderem das Realsplitting (begrenzte Übertragbarkeit von Unterhaltszahlungen) sowie ein individuelles Besteuerungsmodell diskutiert, bei dem jede Person unabhängig vom Einkommen des Partners besteuert wird. Bisher wurde das Ehegattensplitting in Deutschland jedoch nicht grundlegend reformiert.
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