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Elterngeld: Anspruch, Höhe und Antrag erklärt

Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell unterstützt, damit sie Zeit für die frühkindliche Betreuung haben.

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Wissenswertes über "Elterngeld"

Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell unterstützt, damit sie Zeit für die frühkindliche Betreuung haben.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes finanziell absichert. Es ermöglicht Mutter und Vater, nach der Geburt eine Auszeit von der Erwerbstätigkeit zu nehmen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Die Leistung wird auf Basis des vor der Geburt erzielten Nettoeinkommens berechnet und vom zuständigen Elterngeldamt ausgezahlt.

Formen des Elterngeldes

In Deutschland gibt es drei Varianten des Elterngeldes, die individuell oder kombiniert genutzt werden können:

  • Basiselterngeld: Wird für maximal 14 Monate gewährt, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen. Allein erziehende Elternteile können ebenfalls bis zu 14 Monate erhalten. Es beträgt in der Regel 65 % bis 100 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich.
  • ElterngeldPlus: Richtet sich vor allem an Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Ein Basiselterngeld-Monat entspricht dabei zwei ElterngeldPlus-Monaten. Die monatliche Auszahlung ist geringer, dafür läuft die Förderung länger.
  • Partnerschaftsbonus: Eltern, die gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, erhalten zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Bonus für partnerschaftliche Aufgabenteilung.

Anspruchsvoraussetzungen

Elterngeld können Eltern beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Leben im selben Haushalt wie das Kind
  • übernahme der Betreuung und Erziehung des Kindes
  • Keine oder höchstens 32 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche während des Bezugszeitraums
  • Unterschreitung der Einkommensgrenze (ab 2024: 200.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Paare, 150.000 Euro für Alleinerziehende)

Höhe und Berechnung

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen bereinigten Nettoeinkommen der zwölf Monate vor dem Monat der Geburt. Der Ersatzrate beträgt:

  • 65 % des Nettoeinkommens als Standardsatz
  • Bis zu 100 % bei sehr geringem Einkommen (Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus möglich)
  • Mindestbetrag: 300 Euro monatlich (auch für Elternteile ohne eigenes Einkommen)
  • Höchstbetrag: 1.800 Euro monatlich beim Basiselterngeld

Bezugsdauer und Aufteilung

Basiselterngeld kann für maximal 12 Monate bezogen werden. Zwei zusätzliche Partnermonate werden gewährt, wenn der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld in Anspruch nimmt. So entstehen gemeinsam bis zu 14 Bezugsmonate. Beim ElterngeldPlus verlängert sich der Bezugszeitraum entsprechend. Eltern können die Monate flexibel aufteilen und teilweise auch gleichzeitig Elterngeld beziehen.

Antragstellung

Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich beim zuständigen Elterngeldamt des Wohnortes gestellt werden. Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn der Elternzeit
  • Bei Selbstständigen: Steuerbescheid

Elterngeld kann rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Antragsmonat beantragt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

Steuerliche Behandlung

Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Elterngeld selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz, der auf andere Einkommen des Jahres angewendet wird. Dies kann zu einer höheren Steuerlast führen und sollte bei der Jahressteuererklärung berücksichtigt werden.

Wichtige Hinweise und Änderungen

Das Elterngeldrecht unterliegt regelmäßigen gesetzlichen Änderungen. Seit 2024 gelten strengere Einkommensgrenzen. Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 200.000 Euro sowie Alleinerziehende mit einem Einkommen über 150.000 Euro haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Es ist daher ratsam, sich vor der Beantragung bei der zuständigen Behörde oder einem Beratungsangebot über den aktuellen Rechtsstand zu informieren.

Quellen

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit. Verfügbar unter: www.bmfsfj.de (Stand 2024)
  2. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in der aktuell gültigen Fassung, zuletzt geändert 2024
  3. Statistisches Bundesamt (Destatis): Elterngeldstatistik 2023. Wiesbaden 2024
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