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Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell unterstützt, damit sie Zeit für die frühkindliche Betreuung haben.
Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell unterstützt, damit sie Zeit für die frühkindliche Betreuung haben.
Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes finanziell absichert. Es ermöglicht Mutter und Vater, nach der Geburt eine Auszeit von der Erwerbstätigkeit zu nehmen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Die Leistung wird auf Basis des vor der Geburt erzielten Nettoeinkommens berechnet und vom zuständigen Elterngeldamt ausgezahlt.
In Deutschland gibt es drei Varianten des Elterngeldes, die individuell oder kombiniert genutzt werden können:
Elterngeld können Eltern beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen bereinigten Nettoeinkommen der zwölf Monate vor dem Monat der Geburt. Der Ersatzrate beträgt:
Basiselterngeld kann für maximal 12 Monate bezogen werden. Zwei zusätzliche Partnermonate werden gewährt, wenn der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld in Anspruch nimmt. So entstehen gemeinsam bis zu 14 Bezugsmonate. Beim ElterngeldPlus verlängert sich der Bezugszeitraum entsprechend. Eltern können die Monate flexibel aufteilen und teilweise auch gleichzeitig Elterngeld beziehen.
Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich beim zuständigen Elterngeldamt des Wohnortes gestellt werden. Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:
Elterngeld kann rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Antragsmonat beantragt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.
Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Elterngeld selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz, der auf andere Einkommen des Jahres angewendet wird. Dies kann zu einer höheren Steuerlast führen und sollte bei der Jahressteuererklärung berücksichtigt werden.
Das Elterngeldrecht unterliegt regelmäßigen gesetzlichen Änderungen. Seit 2024 gelten strengere Einkommensgrenzen. Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 200.000 Euro sowie Alleinerziehende mit einem Einkommen über 150.000 Euro haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Es ist daher ratsam, sich vor der Beantragung bei der zuständigen Behörde oder einem Beratungsangebot über den aktuellen Rechtsstand zu informieren.
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