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Ergänzungsnahrung bezeichnet Lebensmittel oder Präparate, die zur Ergänzung der normalen Ernährung dienen und gezielt Nährstoffe liefern. Sie wird eingesetzt, wenn der Bedarf über die übliche Kost nicht gedeckt werden kann.
Ergänzungsnahrung bezeichnet Lebensmittel oder Präparate, die zur Ergänzung der normalen Ernährung dienen und gezielt Nährstoffe liefern. Sie wird eingesetzt, wenn der Bedarf über die übliche Kost nicht gedeckt werden kann.
Ergänzungsnahrung umfasst alle Lebensmittel, Präparate und Produkte, die dazu dienen, die normale Ernährung gezielt zu ergänzen. Im Gegensatz zu einem vollständigen Mahlzeitenersatz soll Ergänzungsnahrung keine vollwertige Mahlzeit ersetzen, sondern einen erhöhten oder spezifischen Bedarf an bestimmten Nährstoffen decken. Dazu zählen zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamine und Mineralstoffe, aber auch angereicherte Lebensmittel, Proteinshakes oder klinische Ernährungsprodukte.
Nahrungsergänzungsmittel sind konzentrierte Quellen von Nährstoffen (z. B. Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Omega-3-Fettsäuren), die in dosierter Form angeboten werden – etwa als Kapseln, Tabletten, Pulver oder Flüssigkeiten. Sie unterliegen in Deutschland und der EU der Nahrungsergänzungsmittelverordnung und werden als Lebensmittel reguliert.
Angereicherte Lebensmittel sind herkömmliche Produkte, denen gezielt Nährstoffe zugesetzt wurden – zum Beispiel mit Vitamin D angereicherter Orangensaft oder jodiertes Speisesalz. Diese Form der Ergänzungsnahrung richtet sich häufig an die Allgemeinbevölkerung, um verbreiteten Mangelzuständen entgegenzuwirken.
Im medizinischen Bereich wird Ergänzungsnahrung eingesetzt, wenn Patienten aufgrund von Krankheit, Operation oder anderen Umständen ihren Nährstoffbedarf nicht ausreichend über normale Kost decken können. Trinknahrungen und enterale Ernährungsprodukte sind typische Beispiele, die gezielt Energie, Proteine, Vitamine und Mineralstoffe liefern.
Bestimmte Bevölkerungsgruppen haben einen erhöhten oder spezifischen Nährstoffbedarf, der durch Ergänzungsnahrung gedeckt werden kann:
In der Europäischen Union werden Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel eingestuft und müssen der EU-Richtlinie 2002/46/EG sowie der nationalen Nahrungsergänzungsmittelverordnung entsprechen. Hersteller sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten. Verbraucher sollten auf geprüfte Qualitätssiegel und transparente Inhaltsstoffangaben achten. Eine ärztliche oder ernährungstherapeutische Beratung wird vor der regelmäßigen Einnahme empfohlen.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, den Nährstoffbedarf vorrangig über eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung zu decken. Ergänzungsnahrung sollte nur dann eingesetzt werden, wenn ein konkreter Bedarf besteht – idealerweise nach Rücksprache mit einem Arzt oder einer Ernährungsfachkraft. Bei bestimmten Personengruppen, wie Schwangeren, empfiehlt auch die DGE die gezielte Supplementierung bestimmter Nährstoffe (z. B. Folsäure, Jod).
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