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GOÄ – Die Gebührenordnung für Ärzte einfach erklärt

Die GOÄ regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen für Privatpatienten. Erfahre, wie sie funktioniert, wann sie greift und welche Unterschiede zur GKV bestehen.

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Wissenswertes über "GOÄ"

(Gebührenordnung für Ärzte) ist die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere für Privatpatienten, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte.

Die GOÄ regelt genau, wie viel ein Arzt für bestimmte Leistungen abrechnen darf, basierend auf einem Gebührenverzeichnis mit über 2.000 Einzelleistungen, das bundeseinheitlich festgelegt ist. Die GOÄ stellt somit das Pendant zum EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) dar, der für gesetzlich Versicherte gilt.

Jeder ärztlichen Leistung in der GOÄ ist ein Punktwert zugeordnet, der mit einem Multiplikator (meist 1,0 bis 3,5-fach, in medizinisch begründeten Fällen auch höher) und einem festen Euro-Basiswert multipliziert wird. Dadurch ergibt sich die konkrete Rechnungshöhe. Die GOÄ erlaubt es Ärzten, individuelle Faktoren wie Zeitaufwand, Schwierigkeit oder besondere Umstände zu berücksichtigen, was zu höheren Erstattungsbeträgen im Vergleich zur Kassenabrechnung führen kann.

Die GOÄ gilt nicht nur in Arztpraxen, sondern auch in Krankenhäusern für privat versicherte Patienten, für IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) sowie für bestimmte naturheilkundliche oder ästhetische Behandlungen. Eine Neufassung der GOÄ wird seit Jahren diskutiert, da viele Abrechnungssätze veraltet sind und moderne medizinische Leistungen unzureichend abgebildet werden. Die GOÄ bleibt dennoch ein zentrales Steuerungsinstrument im dualen Gesundheitssystem.

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