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IGF-1 LR3 ist eine synthetische, langwirksame Variante des Insulin-like Growth Factor 1. Es wird in der Forschung eingesetzt und ist kein zugelassenes Arzneimittel.
IGF-1 LR3 ist eine synthetische, langwirksame Variante des Insulin-like Growth Factor 1. Es wird in der Forschung eingesetzt und ist kein zugelassenes Arzneimittel.
IGF-1 LR3 (Long R3 Insulin-like Growth Factor 1) ist ein synthetisch hergestelltes Analogon des humanen Insulin-like Growth Factor 1 (IGF-1). Es handelt sich um eine modifizierte Version des naturlichen IGF-1-Peptids, bei der durch gezielte Aminosaureaustausche die Bindung an IGF-Bindungsproteine (IGFBPs) deutlich reduziert wird. Dadurch verbleibt die Substanz langer im Blutkreislauf und entfaltet eine verstarkte sowie verlangerte biologische Wirkung. IGF-1 LR3 ist kein zugelassenes Human- oder Tierarzneimittel und wird ausschliesslich zu Forschungszwecken eingesetzt.
IGF-1 LR3 unterscheidet sich vom naturlichen IGF-1 in zwei wesentlichen Punkten:
Die biologische Halbwertszeit von IGF-1 LR3 betragt etwa 20-30 Stunden, wahrend natives IGF-1 nur eine Halbwertszeit von wenigen Minuten bis Stunden aufweist. Diese Eigenschaften machen IGF-1 LR3 zu einem wertvollen Werkzeug in der Zellbiologie und der biomedizinischen Grundlagenforschung.
IGF-1 LR3 bindet wie das naturliche IGF-1 an den IGF-1-Rezeptor (IGF-1R), einem Tyrosinkinase-Rezeptor auf der Zelloberflache. Die Aktivierung dieses Rezeptors lost intrazellulare Signalkaskaden aus, insbesondere:
Durch die reduzierte Bindung an IGF-Bindungsproteine steht IGF-1 LR3 in freier, biologisch aktiver Form langer zur Verfugung, was seine anabolen und antiapoptotischen Wirkungen verstarkt.
In der biomedizinischen Forschung wird IGF-1 LR3 eingesetzt, um die Rolle des IGF-1-Signalwegs in verschiedenen biologischen Prozessen zu untersuchen. Typische Forschungsfelder umfassen:
IGF-1 LR3 wird dabei haufig in In-vitro-Experimenten (Zellkultur) und in praklirischen Tiermodellen verwendet.
Aufgrund seiner stark anabolen Eigenschaften wird IGF-1 LR3 ausserhalb des wissenschaftlichen Kontexts missbraulich im Leistungs- und Korpersport eingesetzt, um Muskelaufbau und Erholung zu fordern. Dieser Einsatz ist nicht medizinisch zugelassen, wissenschaftlich nicht begrundet und birgt erhebliche gesundheitliche Risiken:
IGF-1 LR3 steht auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und ist in sportlichen Wettbewerben strikt verboten.
IGF-1 LR3 ist in den meisten Landern, darunter Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten, nicht als Arzneimittel zugelassen. Der Erwerb, Besitz und die Anwendung ausserhalb geregelter Forschungskontexte konnen rechtliche Konsequenzen haben. Die Substanz wird regulatorisch als Forschungschemikalie eingestuft und darf nicht zu Behandlungszwecken am Menschen eingesetzt werden.
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