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Eine Leihmutter ist eine Frau, die ein Kind für eine andere Person oder ein Paar austrägt. Nach der Geburt wird das Kind an die Wunscheltern übergeben.
Eine Leihmutter ist eine Frau, die ein Kind für eine andere Person oder ein Paar austrägt. Nach der Geburt wird das Kind an die Wunscheltern übergeben.
Als Leihmutter bezeichnet man eine Frau, die bereit ist, eine Schwangerschaft für eine andere Person oder ein Paar – die sogenannten Wunscheltern – auszutragen. Nach der Geburt des Kindes wird dieses an die Wunscheltern übergeben. Die Leihmutterschaft ist eine Form der Reproduktionsmedizin und wird in vielen Ländern der Welt praktiziert, wenn auch mit sehr unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Bei der altruistischen Leihmutterschaft trägt die Leihmutter das Kind ohne finanzielle Entschädigung aus. Sie handelt aus freiwilliger Hilfsbereitschaft, oft zugunsten von Familienmitgliedern oder engen Freunden. Diese Form ist in einigen Ländern gesetzlich erlaubt.
Bei der kommerziellen Leihmutterschaft erhält die Leihmutter eine finanzielle Vergütung für das Austragen des Kindes. Diese Praxis ist in vielen Ländern gesetzlich verboten oder stark reguliert, wird jedoch in einigen Staaten wie den USA oder der Ukraine angeboten.
Bei der gestationellen Leihmutterschaft wird ein durch In-vitro-Fertilisation (IVF) erzeugter Embryo in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Der Embryo stammt dabei von den Wunscheltern oder von Spendern – die Leihmutter hat keine genetische Verbindung zum Kind.
Bei der traditionellen Leihmutterschaft wird die Leihmutter selbst mit dem Samen des Wunschvaters oder eines Spenders künstlich befruchtet. Sie ist somit die genetische Mutter des Kindes. Diese Form ist aufgrund der komplexen rechtlichen und emotionalen Implikationen heute seltener.
Der medizinische Ablauf der Leihmutterschaft umfasst mehrere Schritte:
Leihmutterschaft wird in der Regel dann in Betracht gezogen, wenn:
Die Rechtslage zur Leihmutterschaft ist weltweit sehr unterschiedlich:
Rechtliche Fragen betreffen insbesondere die Elternschaft, da in vielen Ländern zunächst die Leihmutter als rechtliche Mutter des Kindes gilt. Wunscheltern müssen das Kind in solchen Fällen rechtlich adoptieren oder eine gerichtliche Elternschaftsanerkennung erwirken.
Leihmutterschaft wirft zahlreiche ethische und psychologische Fragen auf:
Psychologische Begleitung für alle Beteiligten – Leihmutter, Wunscheltern und später das Kind – wird von medizinischen Fachgesellschaften empfohlen.
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