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Mutterschutz bezeichnet den gesetzlichen Schutz für schwangere und stillende Frauen am Arbeitsplatz in Deutschland. Er regelt Beschäftigungsverbote, Schutzfristen und Rechte während Schwangerschaft und Stillzeit.
Mutterschutz bezeichnet den gesetzlichen Schutz für schwangere und stillende Frauen am Arbeitsplatz in Deutschland. Er regelt Beschäftigungsverbote, Schutzfristen und Rechte während Schwangerschaft und Stillzeit.
Der Mutterschutz ist ein gesetzlich verankertes Schutzrecht für schwangere, gebärende und stillende Frauen in Deutschland. Er soll die Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, der Geburt und der Stillzeit schützen. Die rechtliche Grundlage bildet das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das seit seiner umfassenden Novellierung im Jahr 2018 auch Schülerinnen und Studentinnen einschließt.
Der Mutterschutz gilt für:
Das Mutterschutzgesetz legt klare Zeiträume fest, in denen besondere Schutzmaßnahmen gelten:
In der Regel beginnt die Schutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Während dieser Zeit darf die Frau nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie erklärt ausdrücklich ihren Wunsch, weiterarbeiten zu wollen. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder wenn das Kind mit einer Behinderung geboren wird, verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen.
Neben den Schutzfristen enthält das Mutterschutzgesetz zahlreiche Regelungen zum Schutz am Arbeitsplatz:
Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum grundsätzlich nicht kündigen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist oder spätestens zwei Wochen nach Zugang der Kündigung über diese informiert wird.
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn sie aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen. Dieser wird vom Arbeitgeber gezahlt und orientiert sich am durchschnittlichen Verdienst der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Während der gesetzlichen Schutzfristen erhalten Frauen zudem Mutterschaftsgeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet wird, ergänzt durch einen Zuschuss des Arbeitgebers.
Auch nach der Entbindung genießen stillende Mütter besonderen Schutz. Sie haben Anspruch auf Stillpausen während der Arbeitszeit, die als Arbeitszeit gelten und bezahlt werden müssen. Der Schutz vor gefährlichen Tätigkeiten gilt während der gesamten Stillzeit fort.
Aus medizinischer Sicht zielt der Mutterschutz darauf ab, gesundheitliche Risiken für die werdende Mutter und das ungeborene Kind zu minimieren. Dazu gehören der Schutz vor physischen Übelastungen, dem Einfluss gefährlicher Substanzen sowie psychosozialem Stress am Arbeitsplatz. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, die im deutschen Mutterpass dokumentiert werden, begleiten die Schwangerschaft medizinisch.
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