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Die Nasenkorrektur ist ein chirurgischer Eingriff zur Veränderung von Form oder Funktion der Nase. Sie kann aus ästhetischen oder medizinischen Gründen durchgeführt werden.
Die Nasenkorrektur ist ein chirurgischer Eingriff zur Veränderung von Form oder Funktion der Nase. Sie kann aus ästhetischen oder medizinischen Gründen durchgeführt werden.
Eine Nasenkorrektur, medizinisch als Rhinoplastik bezeichnet, ist ein chirurgischer Eingriff an der Nase. Sie wird entweder aus ästhetischen Gründen durchgeführt, um die Form oder Größe der Nase zu verändern, oder aus funktionellen Gründen, um Atemprobleme zu beheben. In vielen Fällen werden beide Ziele in einer einzigen Operation kombiniert.
Die Nasenkorrektur wird in der Regel unter Vollnarkose oder örtlicher Betäubung durchgeführt. Je nach Technik unterscheidet man:
Knochen, Knorpel und Weichteile werden anschließend nach dem geplanten Ergebnis umgeformt. Die Operation dauert in der Regel zwischen ein und drei Stunden.
Vor dem Eingriff erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Chirurgen. Dabei werden die Wünsche des Patienten besprochen, das Gesicht analysiert und realistische Ergebnisse besprochen. Digitale Bildbearbeitung oder spezielle Simulationssoftware kann helfen, mögliche Ergebnisse zu visualisieren. Blutunngsverdünnende Medikamente sollten vor der Operation abgesetzt werden.
Nach der Operation wird die Nase mit einem Gipsverband oder einer Schiene geschützt. Typische Begleiterscheinungen in der Heilungsphase sind:
Der Gipsverband wird nach etwa 7 bis 10 Tagen entfernt. Die sichtbaren Schwellungen gehen meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen zurück, das endgültige Ergebnis ist jedoch erst nach 6 bis 12 Monaten vollständig erkennbar, da die feineren Gewebsstrukturen länger brauchen, um sich zu setzen.
Wie bei jedem chirurgischen Eingriff bestehen auch bei der Nasenkorrektur gewisse Risiken:
Ein erfahrener Facharzt für plastische oder Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie minimiert diese Risiken erheblich.
Rein ästhetische Nasenoperationen werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bei medizinischer Notwendigkeit, etwa bei einer erheblichen Nasenscheidewandverkrümmung mit Atembeeinträchtigung, kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich sein. Eine genaue Klärung mit der Krankenkasse vor dem Eingriff ist empfehlenswert.
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