Natriumaluminosilikat (E554) – Zusatzstoff erklärt
Natriumaluminosilikat (E554) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trennmittel eingesetzt wird, um das Verklumpen von pulverförmigen Lebensmitteln zu verhindern.
Wissenswertes über "Natriumaluminosilikat"
Natriumaluminosilikat (E554) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trennmittel eingesetzt wird, um das Verklumpen von pulverförmigen Lebensmitteln zu verhindern.
Was ist Natriumaluminosilikat?
Natriumaluminosilikat ist eine anorganische Verbindung, die aus Natrium, Aluminium, Silizium und Sauerstoff besteht. In der Lebensmittelindustrie wird es unter der E-Nummer E554 als zugelassener Zusatzstoff geführt. Es gehört zur Gruppe der Trennmittel (auch Antiklumpmittel oder Rieselhilfen genannt) und wird vor allem in pulverförmigen Lebensmitteln eingesetzt, um deren Fließfähigkeit zu verbessern und ein Zusammenbacken zu verhindern.
Vorkommen und Anwendung
Natriumaluminosilikat kommt natürlich in verschiedenen Mineralien vor, wird für den Lebensmittelbereich jedoch synthetisch hergestellt. Es findet sich häufig in folgenden Produkten:
- Tafelsalz und Speisesalz
- Trockenmilchpulver und Kaffeeweißer
- Gewurzmischungen und Instantprodukte
- Backpulver und Puddingpulver
- Bestimmte Suppen- und Soßenpulver
Die Substanz wirkt, indem sie Feuchtigkeit absorbiert und sich dabei um die einzelnen Pulverpartikel legt, wodurch diese nicht aneinander haften und das Produkt rieselfähig bleibt.
Zulassung und gesetzliche Grundlagen
In der Europäischen Union ist Natriumaluminosilikat (E554) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Stoff bewertet und für bestimmte Lebensmittelkategorien in festgelegten Höchstmengen als sicher eingestuft. Die zulässige Höchstmenge variiert je nach Lebensmittelkategorie und beträgt typischerweise zwischen 10 und 30 g/kg des Endprodukts.
Gesundheitliche Bewertung
Die gesundheitliche Bewertung von Natriumaluminosilikat ist vor allem im Hinblick auf seinen Aluminiumgehalt relevant. Aluminium ist ein ubiquitäres Metall, das in hohen Mengen potenziell neurotoxisch wirken kann. Die EFSA hat eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) für Aluminium aus allen Quellen festgelegt. Aus Lebensmittelzusatzstoffen wie E554 wird Aluminium jedoch nur in geringem Maße resorbiert, da die Verbindung im Gastrointestinaltrakt weitgehend unlöslich ist.
- Die Resorptionsrate von Aluminium aus Natriumaluminosilikat gilt als sehr gering.
- Bei normaler Ernährung und Einhaltung der zugelassenen Höchstmengen wird das Risiko als akzeptabel bewertet.
- Personen mit eingeschränkter Nierenfunktion sollten auf eine erhöhte Aluminiumzufuhr achten, da die Ausscheidung beeinträchtigt sein kann.
Kennzeichnungspflicht
Gemäß den EU-Kennzeichnungsvorschriften müssen Lebensmittelzusatzstoffe auf der Zutatenliste des Produkts angegeben werden. Natriumaluminosilikat kann entweder unter seinem vollständigen Namen oder als E554 deklariert werden. Verbraucher, die aluminiumhaltige Zusatzstoffe meiden möchten, können anhand der Zutatenliste entsprechende Produkte identifizieren.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of sodium aluminium silicate (E 554) as a food additive. EFSA Journal, 2018.
- Europäisches Parlament und Rat der EU: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union, 2008.
- WHO / Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA): Safety evaluation of certain food additives. WHO Food Additives Series, Geneva.
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