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Natriumaluminosilikat (E554) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trennmittel eingesetzt wird, um das Verklumpen von pulverförmigen Lebensmitteln zu verhindern.
Natriumaluminosilikat (E554) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trennmittel eingesetzt wird, um das Verklumpen von pulverförmigen Lebensmitteln zu verhindern.
Natriumaluminosilikat ist eine anorganische Verbindung, die aus Natrium, Aluminium, Silizium und Sauerstoff besteht. In der Lebensmittelindustrie wird es unter der E-Nummer E554 als zugelassener Zusatzstoff geführt. Es gehört zur Gruppe der Trennmittel (auch Antiklumpmittel oder Rieselhilfen genannt) und wird vor allem in pulverförmigen Lebensmitteln eingesetzt, um deren Fließfähigkeit zu verbessern und ein Zusammenbacken zu verhindern.
Natriumaluminosilikat kommt natürlich in verschiedenen Mineralien vor, wird für den Lebensmittelbereich jedoch synthetisch hergestellt. Es findet sich häufig in folgenden Produkten:
Die Substanz wirkt, indem sie Feuchtigkeit absorbiert und sich dabei um die einzelnen Pulverpartikel legt, wodurch diese nicht aneinander haften und das Produkt rieselfähig bleibt.
In der Europäischen Union ist Natriumaluminosilikat (E554) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Stoff bewertet und für bestimmte Lebensmittelkategorien in festgelegten Höchstmengen als sicher eingestuft. Die zulässige Höchstmenge variiert je nach Lebensmittelkategorie und beträgt typischerweise zwischen 10 und 30 g/kg des Endprodukts.
Die gesundheitliche Bewertung von Natriumaluminosilikat ist vor allem im Hinblick auf seinen Aluminiumgehalt relevant. Aluminium ist ein ubiquitäres Metall, das in hohen Mengen potenziell neurotoxisch wirken kann. Die EFSA hat eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) für Aluminium aus allen Quellen festgelegt. Aus Lebensmittelzusatzstoffen wie E554 wird Aluminium jedoch nur in geringem Maße resorbiert, da die Verbindung im Gastrointestinaltrakt weitgehend unlöslich ist.
Gemäß den EU-Kennzeichnungsvorschriften müssen Lebensmittelzusatzstoffe auf der Zutatenliste des Produkts angegeben werden. Natriumaluminosilikat kann entweder unter seinem vollständigen Namen oder als E554 deklariert werden. Verbraucher, die aluminiumhaltige Zusatzstoffe meiden möchten, können anhand der Zutatenliste entsprechende Produkte identifizieren.
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