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Natriumsalze der Inosin-5'-phosphorsäure sind Lebensmittelzusatzstoffe (E630–E633), die als Geschmacksverstärker eingesetzt werden und das umami-artige Aroma in Speisen intensivieren.
Natriumsalze der Inosin-5'-phosphorsäure sind Lebensmittelzusatzstoffe (E630–E633), die als Geschmacksverstärker eingesetzt werden und das umami-artige Aroma in Speisen intensivieren.
Natriumsalze der Inosin-5'-phosphorsäure sind eine Gruppe von Lebensmittelzusatzstoffen, die zur Klasse der Nukleotid-basierten Geschmacksverstärker gehören. Das bekannteste Salz dieser Gruppe ist Dinatriuminosinat (E631). Diese Verbindungen leiten sich von der Inosin-5'-monophosphorsäure (IMP) ab, einem natürlich vorkommenden Nukleotid, das in vielen tierischen Lebensmitteln wie Fleisch und Fisch enthalten ist.
In der Lebensmittelindustrie werden sie eingesetzt, um den sogenannten Umami-Geschmack zu verstärken – jene herzhafte, würzige Geschmacksnote, die typischerweise mit Fleischbrühen, Sojasoße oder gereiftem Käse assoziiert wird. Häufig werden sie in Kombination mit Mononatriumglutamat (MSG) verwendet, da ein starker Synergieeffekt zwischen Glutamat und Inosinat besteht.
Dinatriuminosinat und verwandte Salze werden industriell durch mikrobielle Fermentation oder durch enzymatischen Abbau von Hefeextrakt und Fleischextrakten gewonnen. In der Natur kommt Inosin-5'-monophosphat (IMP) in größeren Mengen in Fleisch, Geflügel und Fisch vor und entsteht beim Abbau von Adenosinmonophosphat (AMP) nach dem Schlachten – was zum typischen Fleischgeschmack beiträgt.
Inosinat-Verbindungen binden an spezifische Umami-Geschmacksrezeptoren auf der Zunge (insbesondere den Rezeptor T1R1/T1R3). Allein eingesetzt haben sie nur eine schwache geschmacksverstärkende Wirkung. In Kombination mit Glutamat (z. B. als Mononatriumglutamat, E621) entsteht jedoch ein starker synergistischer Effekt: Die Geschmacksintensität kann um ein Vielfaches gesteigert werden, sodass deutlich weniger Gesamtzusatzstoff benötigt wird.
Natriumsalze der Inosin-5'-phosphorsäure sind in einer Vielzahl von verarbeiteten Lebensmitteln enthalten, darunter:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) haben Dinatriuminosinat und verwandte Verbindungen als sicher eingestuft. Ein festgelegter ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) wurde nicht festgelegt, da keine Bedenken bei den üblichen Verzehrmengen bestehen.
Bestimmte Personengruppen sollten jedoch vorsichtig sein:
Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) müssen Lebensmittelzusatzstoffe im Zutatenverzeichnis angegeben werden, entweder unter ihrer E-Nummer (z. B. E631) oder unter ihrer Bezeichnung (Dinatriuminosinat). Produkte, die Inosinat-Verbindungen enthalten, dürfen keine Angabe tragen, die auf die Abwesenheit von Geschmacksverstärkern hinweist.
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