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Die Newcastle Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, die weltweit vorkommt und erhebliche Schäden in der Geflügelhaltung verursacht.
Die Newcastle Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, die weltweit vorkommt und erhebliche Schäden in der Geflügelhaltung verursacht.
Die Newcastle Krankheit (auch bekannt als Pseudogeflügelpest oder Atypische Geflügelpest) ist eine hochansteckende und meldepflichtige Viruserkrankung, die vor allem Hühner, Truthühner und andere Vogelarten befällt. Sie wird durch das Aviäre Paramyxovirus Typ 1 (APMV-1) verursacht, das zur Familie der Paramyxoviridae gehört. Die Krankheit tritt weltweit auf und kann bei empfänglichen Tierbeständen zu massiven Verlusten führen. In seltenen Fällen kann das Virus auch auf Menschen übertragen werden, verursacht dann aber in der Regel nur milde Beschwerden.
Der Erreger der Newcastle Krankheit ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV), ein RNA-Virus aus der Gattung Avulavirus. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich auf folgenden Wegen:
Die Symptome der Newcastle Krankheit sind je nach Virusstamm und befallener Vogelart sehr unterschiedlich. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen lentogenen (schwach virulenten), mesogenen (mittelstark virulenten) und velogenhen (hochvirulenten) Stämmen. Typische Krankheitszeichen sind:
Bei hochvirulenten (velogenen) Stämmen kann die Sterblichkeitsrate nahezu 100 % betragen, insbesondere bei ungeimpften Hühnern.
Die Diagnose der Newcastle Krankheit erfolgt durch veterinärmedizinische Untersuchungen und labordiagnostische Verfahren:
Eine spezifische antivirale Therapie gegen die Newcastle Krankheit existiert nicht. Die Bekämpfung basiert auf den folgenden Maßnahmen:
Die Impfung ist das wichtigste Instrument zur Vorbeugung der Newcastle Krankheit. In der kommerziellen Geflügelhaltung werden sowohl Lebendimpfstoffe (z. B. Lentogene Stämme wie La Sota oder B1) als auch inaktivierte Impfstoffe eingesetzt. Die Impfung schützt zuverlässig vor schweren klinischen Verläufen und Todesfällen.
Da die Newcastle Krankheit in Deutschland und der EU als anzeigepflichtige Tierseuche gilt, sind bei einem Ausbruch strenge behördliche Maßnahmen vorgeschrieben:
Strenge Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sind essenziell, um den Eintrag des Virus in Geflügelbetriebe zu verhindern. Dazu gehören Zugangsbeschränkungen, Schutzkleidung, regelmäßige Reinigung und Desinfektion sowie die Kontrolle von Wildvogel-Kontakten.
Das NDV kann in seltenen Fällen auf Menschen übertragen werden, zumeist durch direkten Kontakt mit infiziertem Geflügel oder kontaminiertem Material. Beim Menschen verursacht die Infektion in der Regel nur eine milde konjunktivale Entzündung (Bindehautentzündung) oder grippeähnliche Symptome, die nach wenigen Tagen von selbst abklingen. Schwere Erkrankungen beim Menschen sind nicht bekannt. Dennoch wird empfohlen, bei der Arbeit mit erkranktem Geflügel persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
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