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PEG-25-PABA ist ein chemischer UV-Filter, der in Sonnenschutzmitteln eingesetzt wird. Er absorbiert UV-B-Strahlung und schützt die Haut vor sonnenbedingten Schäden.
PEG-25-PABA ist ein chemischer UV-Filter, der in Sonnenschutzmitteln eingesetzt wird. Er absorbiert UV-B-Strahlung und schützt die Haut vor sonnenbedingten Schäden.
PEG-25-PABA ist ein synthetischer UV-Filter, der in Sonnenschutzprodukten und Kosmetika verwendet wird. Es handelt sich um ein Polyethylenglykol-Derivat der Para-Aminobenzoesäure (PABA), das durch die PEG-Modifikation eine verbesserte Wasserlöslichkeit und Hautverträglichkeit im Vergleich zur ursprünglichen PABA aufweist. Der Wirkstoff ist in der EU als UV-Filter in kosmetischen Produkten zugelassen und absorbiert vorwiegend UV-B-Strahlung im Wellenlängenbereich von 280 bis 320 Nanometern.
PEG-25-PABA wirkt als chemischer UV-Filter. Das Molekül absorbiert energiereiche UV-B-Strahlung und wandelt diese in Wärmeenergie um, bevor sie die Hautzellen erreichen und dort DNA-Schäden verursachen kann. Durch die PEG-Gruppe (Polyethylenglykolkette mit 25 Einheiten) wird die Substanz wasserlöslicher und hautfreundlicher als die ursprüngliche PABA, was die Formulierbarkeit in verschiedenen kosmetischen Produkten erleichtert.
PEG-25-PABA findet vor allem in folgenden Produkten Verwendung:
Gemäß der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) ist PEG-25-PABA als UV-Filter mit einer Höchstkonzentration von 10 % in kosmetischen Fertigerzeugnissen zugelassen (Anhang VI, Eintrag Nr. 3).
Obwohl PEG-25-PABA besser verträglich ist als die ursprüngliche PABA, können bei empfindlichen Personen Hautreaktionen auftreten. Zu den möglichen unerwünschten Reaktionen zählen:
Personen mit bekannter PABA-Allergie oder Überempfindlichkeit gegenüber Sulfonamiden und anderen para-Amino-Verbindungen sollten Produkte mit PEG-25-PABA meiden und auf alternative UV-Filter ausweichen. Es wird empfohlen, vor der erstmaligen Anwendung einen Verträglichkeitstest durchzuführen.
In der Europäischen Union ist PEG-25-PABA als zugelassener UV-Filter in der EU-Kosmetikverordnung gelistet. In einigen anderen Ländern, wie den USA, ist der Einsatz von PABA-Derivaten in Sonnenschutzmitteln reguliert oder eingeschränkt. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) bewerten regelmäßig die Sicherheit kosmetischer Inhaltsstoffe, einschliesslich UV-Filter wie PEG-25-PABA.
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