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Silicon Dioxide (Siliciumdioxid, E551) ist ein natürlich vorkommender anorganischer Stoff, der in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie als Rieselhilfe und Trägerstoff eingesetzt wird.
Silicon Dioxide (Siliciumdioxid, E551) ist ein natürlich vorkommender anorganischer Stoff, der in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie als Rieselhilfe und Trägerstoff eingesetzt wird.
Silicon Dioxide (chemische Formel: SiO2), auf Deutsch Siliciumdioxid oder Siliziumdioxid, ist eine anorganische Verbindung aus Silizium und Sauerstoff. Es zählt zu den häufigsten Verbindungen in der Erdkruste und kommt natürlich in Form von Quarz, Sand und verschiedenen Mineralien vor. In der Lebensmittelindustrie ist es unter der Bezeichnung E551 als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff bekannt.
In der Lebensmittelverarbeitung wird Silicon Dioxide hauptsächlich als Rieselhilfsmittel (Antiklumpmittel) eingesetzt. Es verhindert das Zusammenbacken von pulverförmigen Lebensmitteln wie Gewürzen, Backpulver, Instant-Suppen oder Tafelsalz.
Silicon Dioxide tritt in zwei Hauptformen auf: amorph (nicht-kristallin) und kristallin. Die amorphe Form, wie synthetisches Siliciumdioxid (z.B. pyrogenes Silica oder Kieselsäuregel), wird in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie verwendet. Die kristalline Form (z.B. Quarz) kann bei Einatmung von Staub gesundheitsschädlich sein und ist mit der Berufskrankheit Silikose (Quarzstaublunge) assoziiert.
Synthetisch hergestelltes Silicon Dioxide kann in nanoskaliger Form (nano-SiO2) vorliegen. Dessen gesundheitliche Langzeitwirkungen bei oraler Aufnahme werden aktuell wissenschaftlich diskutiert. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E551 im Jahr 2018 neu bewertet.
Die EFSA kam in ihrer Neubewertung von 2018 zu dem Schluss, dass amorphes Siliciumdioxid (E551) bei den derzeit üblichen Verwendungsmengen als sicher gilt. Die akzeptable tägliche Aufnahme (ADI) wurde als "nicht spezifiziert" eingestuft, was bedeutet, dass bei normalen Verzehrsmengen kein Gesundheitsrisiko besteht. Dennoch empfahl die Behörde weitere Studien zu nanoskaligen Partikeln.
In der EU ist Silicon Dioxide (E551) für verschiedene Lebensmittelkategorien zugelassen. Die maximal zulässigen Mengen variieren je nach Produktkategorie und liegen typischerweise zwischen 10.000 und 50.000 mg/kg des fertigen Lebensmittels. Die Europäische Kommission und die EFSA überwachen die Verwendung regelmäßig.
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