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Sorbinsäure (E200) ist ein natürlicher Konservierungsstoff, der Lebensmittel vor Schimmel und Hefen schützt. Sie gilt als gut verträglich und ist weltweit zugelassen.
Sorbinsäure (E200) ist ein natürlicher Konservierungsstoff, der Lebensmittel vor Schimmel und Hefen schützt. Sie gilt als gut verträglich und ist weltweit zugelassen.
Sorbinsäure (chemische Bezeichnung: (E,E)-Hexa-2,4-diensäure) ist eine organische, ungesättigte Carbonsäure, die ursprünglich aus den Beeren der Eberesche (Sorbus aucuparia) gewonnen wurde. Heute wird sie hauptsächlich synthetisch hergestellt. Als Lebensmittelzusatzstoff trägt sie die EU-Zulassungsnummer E 200 und gehört zur Gruppe der Konservierungsstoffe.
Sorbinsäure wird eingesetzt, um Lebensmittel vor dem Befall durch Schimmelpilze, Hefen und bestimmte Bakterien zu schützen und so ihre Haltbarkeit zu verlängern. Typische Anwendungsbereiche sind:
Sorbinsäure entfaltet ihre konservierende Wirkung, indem sie in Mikroorganismen aufgenommen wird und dort Enzyme hemmt, die für den Stoffwechsel notwendig sind. Besonders wirksam ist sie im sauren pH-Bereich (unter pH 6,5), da die undissoziierte Säureform die Zellmembran der Mikroorganismen leichter durchdringen kann. Im menschlichen Körper wird Sorbinsäure ähnlich wie natürliche Fettsäuren metabolisiert und vollständig abgebaut.
Sorbinsäure gilt als einer der am besten untersuchten und sichersten Lebensmittelzusatzstoffe. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufen sie als unbedenklich ein. Der akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) beträgt 25 mg pro Kilogramm Körpergewicht (als Gesamtmenge von Sorbinsäure und ihren Salzen).
Bei empfindlichen Personen können in seltenen Fällen folgende Reaktionen auftreten:
Echte allergische Reaktionen gegenüber Sorbinsäure sind sehr selten.
In der Europäischen Union ist Sorbinsäure als Lebensmittelzusatzstoff E 200 zugelassen und muss auf der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als "Sorbinsäure" oder als "E 200" ausgewiesen werden. Die zulässigen Höchstmengen sind in der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt.
Neben der Verwendung in Lebensmitteln findet Sorbinsäure auch breite Anwendung als Konservierungsmittel in Kosmetika (z.B. Cremes, Lotionen, Shampoos) sowie in pharmazeutischen Zubereitungen. Sie schützt dort Produkte vor mikrobieller Kontamination und verlängert deren Haltbarkeit.
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