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Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist das zentrale Regelwerk des deutschen Sozialrechts. Es regelt Leistungen und Pflichten in Bereichen wie Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist das zentrale Regelwerk des deutschen Sozialrechts. Es regelt Leistungen und Pflichten in Bereichen wie Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist die wichtigste Rechtsgrundlage des deutschen Sozialrechts. Es fasst die wesentlichen Gesetze zur sozialen Sicherung in Deutschland in einem einheitlichen Regelwerk zusammen. Das SGB ist in mehrere Bücher unterteilt, die jeweils einen bestimmten Bereich der sozialen Sicherung regeln – von der Krankenversicherung über die Rentenversicherung bis hin zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Das Sozialgesetzbuch besteht aus insgesamt zwölf Büchern, die mit römischen Ziffern bezeichnet werden:
Besonders relevant für den Gesundheitsbereich sind das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und das SGB XI (Soziale Pflegeversicherung). Das SGB V regelt unter anderem den Anspruch auf Krankenbehandlung, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die Zulassung von Ärzten und Krankenhäusern sowie die Rechte und Pflichten der Versicherten. Das SGB XI legt die Grundlagen für die Pflegeversicherung fest, einschließlich der Pflegegrade, Pflegeleistungen und der Finanzierung der Pflege.
Das Sozialgesetzbuch definiert nicht nur die Leistungen, auf die Bürgerinnen und Bürger Anspruch haben, sondern auch deren Mitwirkungspflichten. Versicherte sind beispielsweise verpflichtet, an medizinischen Maßnahmen mitzuwirken, wenn dies zur Vermeidung oder Verringerung von Leistungsansprüchen beiträgt. Das SGB I enthält zudem allgemeine Grundsätze wie das Recht auf soziale Beratung und das Recht auf Auskunft durch Sozialleistungsträger.
Das Sozialgesetzbuch wird regelmäßig durch den deutschen Gesetzgeber angepasst, um veränderten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und medizinischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Zuletzt wurden beispielsweise durch das Bürgergeld-Gesetz (2023) wesentliche Teile des SGB II reformiert. Auch im Bereich der Krankenversicherung (SGB V) erfolgten zuletzt zahlreiche Änderungen durch Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.
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