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Stillpausen sind gesetzlich geregelte Arbeitsunterbrechungen, die stillenden Müttern ermöglichen, ihr Kind zu stillen oder Muttermilch abzupumpen. Sie dienen dem Schutz von Mutter und Kind.
Stillpausen sind gesetzlich geregelte Arbeitsunterbrechungen, die stillenden Müttern ermöglichen, ihr Kind zu stillen oder Muttermilch abzupumpen. Sie dienen dem Schutz von Mutter und Kind.
Stillpausen sind bezahlte Arbeitsunterbrechungen, die stillenden Müttern nach der Rückkehr in den Beruf gesetzlich zustehen. Sie geben der Mutter die Möglichkeit, ihr Kind zu stillen oder Muttermilch abzupumpen, um die Versorgung des Kindes mit Muttermilch auch nach Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten. In Deutschland sind Stillpausen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert.
Gemäß § 7 MuSchG haben stillende Mütter Anspruch auf Stillpausen von mindestens zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als acht Stunden erhöht sich der Anspruch entsprechend. Diese Pausen sind vom Arbeitgeber bezahlt zu gewähren und dürfen nicht auf die gesetzlichen Ruhepausen angerechnet werden. Der Anspruch auf Stillpausen besteht so lange, wie die Mutter stillt – es gibt keine zeitliche Begrenzung durch das Gesetz.
Arbeitgeber sind verpflichtet, stillenden Müttern einen geeigneten, ruhigen und privaten Raum für die Stillpause zur Verfügung zu stellen. Dieser Raum sollte sauber, bequem und mit den notwendigen Hilfsmitteln ausgestattet sein. Viele Mütter nutzen die Stillpause, um Muttermilch mit einer Milchpumpe abzupumpen, die dann für die spätere Fütterung des Kindes aufbewahrt wird.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich zu stillen und danach mit geeigneter Beikost bis zum Alter von zwei Jahren oder länger weiterzustillen. Stillpausen am Arbeitsplatz sind ein wichtiges Instrument, um diese Empfehlungen in die Praxis umzusetzen und die Stillrate erwerbstätiger Mütter zu erhöhen.
Mütter sollten medizinische Beratung in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Beschwerden bemerken:
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