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Die TRBA 250 ist eine technische Regel zum Schutz von Beschäftigten im Gesundheitswesen vor biologischen Arbeitsstoffen, insbesondere vor Nadelstichverletzungen.
Die TRBA 250 ist eine technische Regel zum Schutz von Beschäftigten im Gesundheitswesen vor biologischen Arbeitsstoffen, insbesondere vor Nadelstichverletzungen.
Die TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250) ist eine in Deutschland gültige technische Regelung, die den Schutz von Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege vor Infektionen durch biologische Arbeitsstoffe regelt. Sie konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) und legt verbindliche Maßnahmen zum Schutz vor Nadelstichverletzungen, Schnittverletzungen und anderen perkütanen Expositionen fest.
Die Regel richtet sich an Arbeitgeber, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie alle Beschäftigten, die mit spitzen oder scharfen medizinischen Instrumenten umgehen, wie Ärzte, Pflegepersonal und medizinisch-technische Assistenten.
Die TRBA 250 gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Einrichtungen des Gesundheitswesens, darunter:
Ziel ist es, das Infektionsrisiko durch blutborne Pathogene wie Hepatitis B (HBV), Hepatitis C (HCV) und HIV auf ein Minimum zu reduzieren.
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, bei der alle Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen systematisch bewertet werden. Diese Beurteilung muss dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.
Ein zentrales Element der TRBA 250 ist die Pflicht zur Verwendung von sicherheitstechnisch gestalteten Instrumenten (sogenannte Safety-Devices oder sichere scharfe Instrumente). Dazu gehören:
Der Einsatz dieser Geräte ist verpflichtend, sofern keine triftigen Gründe dagegensprechen (z. B. medizinische Kontraindikation oder technische Unmöglichkeit).
Neben technischen Maßnahmen schreibt die TRBA 250 auch organisatorische Schutzmaßnahmen vor, wie:
Die TRBA 250 legt fest, wann und welche persönliche Schutzausrüstung zu tragen ist, beispielsweise:
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten im Gesundheitswesen eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B kostenlos anzubieten. Der Impfschutz gilt als wichtige ergänzende Maßnahme.
Die TRBA 250 definiert auch das Vorgehen bei einem Unfall. Bei einer Nadelstichverletzung oder einem sonstigen Kontakt mit potenziell infektiösem Material sind folgende Sofortmaßnahmen empfohlen:
Die TRBA 250 wird vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Sie hat den Charakter einer technischen Regel mit Vermutungswirkung: Wer die TRBA 250 erfüllt, wird so behandelt, als hätte er die Anforderungen der Biostoffverordnung eingehalten.
Hintergrund ist auch die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2010/32/EU (Nadelstich-Richtlinie) in nationales Recht, die den Schutz vor Nadelstichverletzungen im Krankenhaus- und Gesundheitssektor verbindlich vorschreibt.
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