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Wirksamkeit beschreibt, wie gut ein Medikament, eine Therapie oder eine Maßnahme die gewünschte Wirkung erzielt. Sie ist ein zentrales Kriterium in der medizinischen Forschung und Zulassung.
Wirksamkeit beschreibt, wie gut ein Medikament, eine Therapie oder eine Maßnahme die gewünschte Wirkung erzielt. Sie ist ein zentrales Kriterium in der medizinischen Forschung und Zulassung.
Wirksamkeit ist ein grundlegender Begriff in der Medizin und Pharmakologie. Er beschreibt das Ausmaß, in dem ein Medikament, eine Therapie oder eine medizinische Maßnahme unter kontrollierten oder realen Bedingungen die beabsichtigte Wirkung erzielt. Die Wirksamkeit ist dabei ein zentrales Bewertungskriterium, anhand dessen Fachleute entscheiden, ob eine Behandlung empfohlen werden kann.
In der medizinischen Wissenschaft unterscheidet man zwischen verschiedenen Formen der Wirksamkeit:
Die Wirksamkeit eines Medikaments oder einer Therapie wird vor der Zulassung in mehreren Phasen klinischer Studien untersucht. Dabei werden verschiedene Endpunkte gemessen, zum Beispiel die Reduktion von Symptomen, die Verbesserung von Laborwerten oder die Verlängerung der Lebenserwartung.
Je nach Studiendesign ist die Aussagekraft der ermittelten Wirksamkeit unterschiedlich stark. Als besonders belastbar gilt die Evidenz aus:
Wirksamkeit allein reicht nicht aus, um eine Behandlung zu empfehlen. Sie muss stets im Verhältnis zur Sicherheit und dem Nebenwirkungsprofil bewertet werden. Eine Therapie gilt als sinnvoll, wenn ihr Nutzen die möglichen Risiken deutlich überwiegt. Dieses Verhältnis wird als Nutzen-Risiko-Abwägung bezeichnet.
Bevor ein Arzneimittel in Deutschland und der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden darf, muss seine Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität nachgewiesen werden. Zuständig dafür sind Behörden wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).
Für Patientinnen und Patienten ist die Wirksamkeit einer Behandlung von zentraler Bedeutung. Sie sollten bei ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten nach dem Nachweis der Wirksamkeit einer empfohlenen Therapie fragen. Informationen dazu finden sich auch in Beipackzetteln, Leitlinien sowie auf den Websites von Gesundheitsbehörden.
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