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Zuckerkulör ist ein natürlicher Lebensmittelfarbstoff, der durch Erhitzen von Zucker gewonnen wird. Er verleiht Lebensmitteln eine braune Farbe und ist unter den E-Nummern E150a bis E150d bekannt.
Zuckerkulör ist ein natürlicher Lebensmittelfarbstoff, der durch Erhitzen von Zucker gewonnen wird. Er verleiht Lebensmitteln eine braune Farbe und ist unter den E-Nummern E150a bis E150d bekannt.
Zuckeркulör (auch Karamellfarbe oder Zuckercouleur genannt) ist ein weit verbreiteter Lebensmittelfarbstoff, der durch kontrolliertes Erhitzen von Zuckerarten wie Saccharose, Glukose oder Fruktose hergestellt wird. Der Farbstoff ist unter den EU-Lebensmittelzusatzstoffnummern E150a bis E150d klassifiziert und zählt zu den am häufigsten verwendeten Farbzusätzen weltweit.
Je nach Herstellungsverfahren und eingesetzten Reaktionsmitteln wird Zuckeркulör in vier Klassen unterteilt:
Zuckeркulör wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, um eine ansprechende braune bis schwarzbraune Färbung zu erzielen. Typische Anwendungsbereiche sind:
Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA (European Food Safety Authority) hat Zuckeркulör in mehreren Gutachten bewertet. Die einfache Karamellfarbe E150a gilt als unbedenklich. Kritischer diskutiert wird E150d, da bei seiner Herstellung der Stoff 4-Methylimidazol (4-MEI) entstehen kann, dem in Tierstudien ein kanzerogenes Potenzial nachgewiesen wurde. Die europäischen Behörden stufen die aufgenommenen Mengen über normale Ernährung derzeit als unbedenklich ein, empfehlen jedoch eine weitere Beobachtung.
Personen mit einer Sulfit-Allergie oder -Unverträglichkeit sollten insbesondere Produkte mit E150b und E150d meiden, da diese Sulfitverbindungen enthalten können. Sulfit kann bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen, insbesondere Asthma-ähnliche Beschwerden.
In der Europäischen Union müssen Lebensmittel, die Zuckeркulör enthalten, diesen Zusatzstoff im Zutatenverzeichnis angeben – entweder als "Karamellzucker", "Karamellfarbe" oder mit der entsprechenden E-Nummer (E150a–d). Dies ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung.
Für E150a besteht kein festgelegter ADI-Wert, da der Stoff als sicher gilt. Für E150c und E150d hat die EFSA einen ADI von 300 mg pro kg Körpergewicht pro Tag festgelegt.
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