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Nebeneinkünfte als Heilpraktiker – Ethisch korrekt Produkte empfehlen

Immer mehr Heilpraktikerinnen nutzen Produktempfehlungen als zusätzliche Einnahmequelle – doch das Zusammenspiel von Therapie und Vertrieb erfordert Fingerspitzengefühl. Wie gelingt der rechtssichere und ethisch vertretbare Umgang mit Provisionen, ohne das Patientenwohl aus dem Blick zu verlieren?

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Viele Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nutzen Produktempfehlungen als zusätzliche Einnahmequelle – doch Therapeut und Verkäufer zugleich zu sein, erfordert klare Grenzen und transparente Kommunikation im Sinne des Patientenwohls.

Immer mehr Heilpraktikerinnen profitieren von zusätzlichen Einnahmequellen außerhalb der eigentlichen Behandlungen. Insbesondere der Vertrieb von Präparaten, etwa Nahrungsergänzungsmitteln, OTC-Präparaten oder naturheilkundlichen Mitteln, die Patientinnen im Zuge der Behandlung empfohlen werden – häufig über Partnerprogramme oder Provisionsmodelle.

Doch wie sieht das eigentlich rechtlich und berufsrechtlich aus? Welche Spielräume bestehen – und wo liegen die Grenzen?

Heilen und empfehlen – ein chronisches Spannungsfeld

Viele Heilpraktikerinnen stehen hinter den Produkten, die sie empfehlen, weil sie mit ihnen gute Erfahrungen gemacht haben bzw. sie selbst nutzen. Gleichzeitig erhalten sie für jede Empfehlung möglicherweise eine Vergütung oder Provision. Was nach einem fairen Modell klingt, wirft in der Praxis aber wichtige Fragen auf: Ist das mit der Berufsausübung vereinbar? Darf ich als Heilpraktiker überhaupt Geld mit Empfehlungen verdienen?

Die kurze Antwort: Ja, aber unter klaren Bedingungen.

Was gilt aus rechtlicher Sicht?

Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist stark an das Patientenwohl gebunden. Alles, was in der Praxis geschieht – von der Beratung bis zur Produktempfehlung – muss dem therapeutischen Zweck dienen. Das bedeutet:
• Empfehlungen müssen therapeutisch sinnvoll und nachvollziehbar sein.
• Die freie Entscheidung der Patienten darf niemals beeinträchtigt werden.
• Die Qualität und Effektivität eines Präparats muss entscheidend für die Produktauswahl sein.

Kurz gesagt: Empfehlung und Therapie müssen sauber getrennt bleiben, die Therapie muss immer an erster Stelle stehen.

Worauf sollte man achten?

1. Empfehlungen ja – aber ohne Druck.

Patienten sollten die Freiheit haben, das empfohlene Produkt anzunehmen oder sich anderweitig zu versorgen. Ein guter Ansatz: Empfehlungen als solche formulieren, nicht als einzige Lösung.

2. Praxisimage im Blick behalten.

Wer den Eindruck erweckt, Therapie sei nur Mittel zum Zweck, um Produkte zu verkaufen, schadet dem Berufsbild. Deshalb sollte die therapeutische Kompetenz immer im Vordergrund stehen – nicht das Produkt.

Was ist in der Praxis erlaubt?

  • Produkte in der Praxis vorrätig halten und gegen Rechnung weiter verkaufen: erlaubt, solange es therapeutisch begründet ist und ohne Verkaufsdruck geschieht.
  • Provisionen erhalten: erlaubt. Die Empfehlung muss fachlich begründet sein.

Ein verantwortungsvoller Umgang zahlt sich aus

Gerade in der Zusammenarbeit mit Unternehmen wie artgerecht kann der Produktvertrieb eine sinnvolle Ergänzung zur therapeutischen Arbeit sein – vorausgesetzt, er wird verantwortungsbewusst gehandhabt. Viele Patientinnen schätzen fundierte Empfehlungen und vertrauen ihrer Heilpraktikerin oder ihrem Heilpraktiker, wenn dieser offen, ehrlich und klar kommuniziert.

Am Ende gilt: Ethische Integrität und wirtschaftliches Denken schließen sich nicht aus – aber sie müssen sorgfältig austariert werden.


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