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Eine Beleghebamme ist eine freiberufliche Hebamme, die Schwangere durch Geburt und Wochenbett begleitet und dabei Belegbetten in einer Klinik nutzt.
Eine Beleghebamme ist eine freiberufliche Hebamme, die Schwangere durch Geburt und Wochenbett begleitet und dabei Belegbetten in einer Klinik nutzt.
Eine Beleghebamme ist eine freiberuflich tätige Hebamme, die ihre Klientinnen von der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zum Wochenbett begleitet. Im Unterschied zu einer angestellten Klinkhebamme arbeitet sie auf eigene Rechnung, nutzt jedoch sogenannte Belegbetten in einer Klinik oder Geburtsklinik. Das bedeutet, dass sie das Recht hat, ihre Patientinnen in dieser Einrichtung zu betreuen und dort Geburten zu leiten – ohne fest angestellt zu sein.
Das Modell der Beleghebamme verbindet die Vorteile einer hausgeburtsähnlichen, kontinuierlichen Betreuung mit der medizinischen Sicherheit einer Klinik. Viele Frauen schätzen es besonders, während der Geburt von einer vertrauten Person begleitet zu werden.
Das Leistungsspektrum einer Beleghebamme ist umfassend und erstreckt sich über mehrere Phasen:
Eine angestellte Klinik-Hebamme ist fest in den Schichtbetrieb einer Entbindungsstation eingebunden und betreut in der Regel mehrere Frauen gleichzeitig. Die Beleghebamme hingegen begleitet ausschließlich ihre eigene Klientin und ist damit die ganze Zeit persönlich ansprechbar.
Eine Hausgeburtshebamme betreut Geburten ausschließlich im häuslichen Umfeld. Die Beleghebamme bietet eine vergleichbare, persönliche Betreuung, jedoch mit dem Vorteil, dass im Notfall sofort ärztliche Unterstützung und medizinische Geräte der Klinik zur Verfügung stehen.
Um als Beleghebamme tätig zu sein, benötigt eine Hebamme einen sogenannten Beleghebammenvertrag mit einer Klinik. Dieser regelt die Nutzung der Infrastruktur, die Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Personal und die Haftungsfragen. Zusätzlich sind eine gültige Berufshaftpflichtversicherung sowie die staatliche Anerkennung als Hebamme Voraussetzung.
In Deutschland ist der Beruf der Hebamme durch das Hebammengesetz (HebG) geregelt, das seit 2020 in Kraft ist. Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird seit der Gesetzesreform als Hochschulstudium angeboten.
Die Leistungen einer Beleghebamme werden in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, soweit sie zum gesetzlich vorgesehenen Leistungskatalog gehören. Dazu zählen unter anderem:
Wichtig: Zusätzliche Leistungen, die über den Vertrag mit der Klinik hinausgehen, können individuell vereinbart und ggf. privat abgerechnet werden.
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