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Benzoesäure (E210) ist eine natürlich vorkommende organische Säure, die als Konservierungsstoff in Lebensmitteln und Arzneimitteln eingesetzt wird.
Benzoesäure (E210) ist eine natürlich vorkommende organische Säure, die als Konservierungsstoff in Lebensmitteln und Arzneimitteln eingesetzt wird.
Benzoesäure (chemische Formel: C&sub7;H&sub6;O&sub2;) ist eine einfache aromatische Carbonsäure, die in der Natur in vielen Pflanzen und Früchten vorkommt, zum Beispiel in Preiselbeeren, Heidelbeeren, Zimt und Nelken. Als Lebensmittelzusatzstoff ist sie unter der Bezeichnung E210 zugelassen. Sie zählt zu den ältesten bekannten Konservierungsstoffen und wird seit Jahrhunderten zur Haltbarmachung von Lebensmitteln genutzt.
Natürlich kommt Benzoesäure in verschiedenen Lebensmitteln vor:
Für den industriellen Einsatz wird Benzoesäure chemisch synthetisiert, häufig durch die Oxidation von Toluol. Das so gewonnene Produkt ist chemisch identisch mit der natürlichen Verbindung.
Als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff (E210) wird Benzoesäure eingesetzt, um das Wachstum von Schimmelpilzen, Hefen und bestimmten Bakterien zu hemmen. Typische Anwendungsgebiete sind:
Die konservierende Wirkung der Benzoesäure beruht darauf, dass sie in ihr konjugiertes Anion (Benzoat) umgewandelt wird. In saurem Milieu (pH-Wert unter 4,5) liegt sie größtenteils in undissoziierter Form vor und kann so in Mikroorganismen eindringen. Dort stört sie den zellulären Stoffwechsel, indem sie enzymabhängige Prozesse hemmt und den intrazellulären pH-Wert senkt, was das Wachstum von Mikroorganismen verhindert.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben für Benzoesäure einen akzeptablen täglichen Aufnahmewert (ADI-Wert) von 5 mg pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Bei Einhaltung der zugelassenen Höchstmengen gilt Benzoesäure als sicher.
Dennoch gibt es einige gesundheitliche Aspekte, die beachtet werden sollten:
In der Europäischen Union ist Benzoesäure in Lebensmitteln kennzeichnungspflichtig. Sie muss auf der Zutatenliste entweder als Benzoesäure oder unter der E-Nummer E210 angegeben werden. Die zulässigen Höchstmengen sind in der EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt.
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