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Ein Biosimilar ist ein biologisches Arzneimittel, das einem bereits zugelassenen Referenzbiologikum in Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit hochgradig ähnlich ist.
Ein Biosimilar ist ein biologisches Arzneimittel, das einem bereits zugelassenen Referenzbiologikum in Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit hochgradig ähnlich ist.
Ein Biosimilar ist ein biologisches Arzneimittel, das als Nachfolgeprodukt eines bereits zugelassenen biologischen Referenzarzneimittels (auch Referenzbiologikum genannt) entwickelt wird. Biologische Arzneimittel werden mithilfe lebender Zellen – beispielsweise Bakterien, Hefepilzen oder Säugetierzellen – hergestellt und sind von Natur aus komplexer als herkömmliche chemisch-synthetisierte Medikamente. Ein Biosimilar ist dem Referenzprodukt in seiner Struktur, Wirksamkeit und Sicherheit hochgradig ähnlich, jedoch nicht identisch, da biologische Herstellungsprozesse immer eine gewisse natürliche Variabilität aufweisen.
Viele Menschen verwechseln Biosimilars mit Generika. Generika sind exakte chemische Kopien kleiner, synthetischer Wirkstoffmoleküle. Biosimilars hingegen sind Nachahmerprodukte großer, komplexer biologischer Moleküle, wie etwa monoklonaler Antikörper, Erythropoetin oder Insulin. Aufgrund der biologischen Komplexität können Biosimilars nicht als identische Kopien betrachtet werden, sondern müssen umfangreiche Vergleichsstudien durchlaufen, um ihre Ähnlichkeit zum Referenzbiologikum nachzuweisen.
In der Europäischen Union werden Biosimilars durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) reguliert und zugelassen. Das Zulassungsverfahren ist sehr anspruchsvoll und beinhaltet:
In Deutschland ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf nationaler Ebene in die Überwachung von Biosimilars eingebunden. Seit der Einführung des ersten Biosimilars in Europa im Jahr 2006 hat sich der Markt stark entwickelt.
Biosimilars werden in vielen medizinischen Bereichen eingesetzt. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
Biosimilars bieten bedeutende Vorteile sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für das Gesundheitssystem:
Ein häufiges Thema bei Biosimilars ist die Frage der Austauschbarkeit (Interchangeabilität) mit dem Referenzbiologikum. In der EU gilt, dass ein zugelassenes Biosimilar grundsätzlich als therapeutisch gleichwertig angesehen wird. Die Entscheidung über einen Wechsel vom Referenzbiologikum auf ein Biosimilar (oder zwischen verschiedenen Biosimilars) sollte jedoch stets in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt erfolgen. Wichtig ist dabei die sorgfältige Überwachung von unerwünschten Reaktionen, insbesondere im Hinblick auf Immunogenität (die Fähigkeit des Arzneimittels, eine unerwünschte Immunreaktion auszulösen).
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