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E101 ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff auf Basis von Riboflavin (Vitamin B2). Er verleiht Lebensmitteln eine gelb-orangefarbene Farbe und gilt als unbedenklich.
E101 ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff auf Basis von Riboflavin (Vitamin B2). Er verleiht Lebensmitteln eine gelb-orangefarbene Farbe und gilt als unbedenklich.
E101 ist die offizielle EU-Bezeichnung fuer den Lebensmittelfarbstoff Riboflavin, auch bekannt als Vitamin B2. Unter der Bezeichnung E101 wird sowohl Riboflavin (E101a) als auch Riboflavin-5-phosphat (E101a, natriumsalzform) zusammengefasst. Der Farbstoff wird eingesetzt, um Lebensmitteln eine charakteristische gelbe bis orangegelbe Farbe zu verleihen.
Riboflavin kommt natuerlich in vielen Lebensmitteln vor, darunter Milchprodukte, Eier, Fleisch und gruenes Blattgemuese. Fuer den Einsatz als Lebensmittelfarbstoff wird E101 entweder aus natuerlichen Quellen gewonnen oder durch mikrobielle Fermentation (biotechnologische Herstellung) produziert. Es handelt sich somit um einen Farbstoff, der sowohl natuerlichen als auch synthetischen Ursprungs sein kann.
E101 wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, darunter:
Der Farbstoff dient in erster Linie dazu, die optische Attraktivitaet von Produkten zu erhalten oder zu verbessern, insbesondere wenn natuerliche Farben durch Verarbeitung verloren gehen.
E101 gilt von der Europaeischen Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als sicher. Da es sich bei Riboflavin um ein essenzielles Vitamin handelt, das der menschliche Koerper benoetigt, sind unerwuenschte Wirkungen bei den in Lebensmitteln ueblichen Mengen nicht bekannt. Eine spezifische ADI (Acceptable Daily Intake)-Begrenzung wurde fuer E101 nicht festgelegt, da es als physiologisch unbedenklich eingestuft wird.
Unvertraeglichkeiten gegenueber E101 sind aeusserst selten. Im Gegensatz zu einigen anderen Lebensmittelfarbstoffen (z. B. Azofarbstoffe) steht E101 nicht im Verdacht, Hyperaktivitaet bei Kindern zu foerdern oder allergische Reaktionen auszuloesen.
Gemaess der EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung muss E101 in der Zutatenliste eines Lebensmittels angegeben werden, entweder als E101 oder als Riboflavin. Eine besondere Warnkennzeichnung, wie sie fuer bestimmte Azofarbstoffe vorgeschrieben ist, ist fuer E101 nicht erforderlich.
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