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E102 (Tartrazin) ist ein synthetischer gelber Lebensmittelfarbstoff, der in vielen verarbeiteten Lebensmitteln und Getränken eingesetzt wird. Er kann bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen.
E102 (Tartrazin) ist ein synthetischer gelber Lebensmittelfarbstoff, der in vielen verarbeiteten Lebensmitteln und Getränken eingesetzt wird. Er kann bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen.
E102, auch bekannt als Tartrazin, ist ein synthetischer Azofarbstoff mit einer leuchtend gelben bis orangegelben Farbe. Er gehört zur Gruppe der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe in der Europäischen Union und wird weltweit in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie eingesetzt, um Produkten eine ansprechende Farbe zu verleihen.
Tartrazin wird chemisch synthetisiert und stammt ursprünglich aus der Gruppe der Azoverbindungen, die auf Basis von aromatischen Aminen hergestellt werden. Es handelt sich um einen rein synthetischen Farbstoff ohne natürlichen Ursprung.
E102 findet sich in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Produkten, darunter:
E102 ist in der EU zugelassen, muss jedoch gemäß der EU-Kennzeichnungsverordnung auf der Zutatenliste angegeben werden. Produkte, die Tartrazin und andere bestimmte Azofarbstoffe enthalten, müssen in der EU mit dem Warnhinweis kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen gekennzeichnet sein.
Bei einem kleinen Teil der Bevölkerung kann E102 Unverträglichkeitsreaktionen auslösen. Besonders Personen mit einer Aspirinunverträglichkeit oder bestehenden Allergien sind häufiger betroffen. Mögliche Symptome umfassen:
Einige Studien, darunter die sogenannte Southampton-Studie, haben einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Konsum bestimmter künstlicher Farbstoffe, einschließlich Tartrazin, und einer erhöhten Hyperaktivität bei Kindern beschrieben. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat diese Erkenntnisse bewertet und die entsprechende Kennzeichnungspflicht empfohlen.
Die akzeptable tägliche Aufnahme (ADI) für E102 wurde von der EFSA auf 7,5 mg pro kg Körpergewicht pro Tag festgelegt. Bei normaler Ernährungsweise wird dieser Wert in der Regel nicht überschritten.
In der EU ist E102 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Hersteller sind verpflichtet, den Farbstoff in der Zutatenliste entweder als E102 oder als Tartrazin auszuweisen. In einigen Ländern außerhalb der EU, wie Norwegen und Österreich (vor dem EU-Beitritt), war Tartrazin zeitweise verboten.
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