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E1200 (Polydextrose) ist ein synthetischer Ballaststoff, der als Füllstoff und Fettaustauschstoff in Lebensmitteln eingesetzt wird. Er ist kalorienarm und fördert die Verdauungsgesundheit.
E1200 (Polydextrose) ist ein synthetischer Ballaststoff, der als Füllstoff und Fettaustauschstoff in Lebensmitteln eingesetzt wird. Er ist kalorienarm und fördert die Verdauungsgesundheit.
E1200, bekannt unter dem Namen Polydextrose, ist ein synthetisch hergestellter, wasserlöslicher Ballaststoff, der in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff eingesetzt wird. Er wird aus Glucose (Traubenzucker) unter Zugabe geringer Mengen Sorbitol und Zitronensäure hergestellt und besitzt eine stark verzweigte, zufällige Polymerstruktur. Polydextrose ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und trägt die E-Nummer E1200.
Polydextrose ist nahezu geschmacksneutral und hat einen sehr geringen Kaloriengehalt von etwa 1 kcal pro Gramm (im Vergleich zu 4 kcal/g bei Zucker). Diese Eigenschaften machen es zu einem beliebten Ersatzstoff in kalorienreduzierten und zuckerarmen Lebensmitteln.
E1200 findet sich in einer Vielzahl von verarbeiteten Lebensmitteln, insbesondere in:
Als löslicher Ballaststoff kann Polydextrose verschiedene positive Effekte auf die Gesundheit haben:
Bei übermäßigem Verzehr kann Polydextrose zu Verdauungsbeschwerden führen, da es im Dickdarm fermentiert wird. Zu den möglichen Beschwerden gehören:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine gut verträgliche Tagesdosis von bis zu 90 g für Erwachsene festgestellt, jedoch können empfindliche Personen bereits bei geringeren Mengen Symptome entwickeln.
E1200 ist in der Europäischen Union, den USA (als GRAS-Stoff anerkannt, d. h. als allgemein sicher eingestuft) und in vielen weiteren Ländern zugelassen. Die EFSA und die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) haben Polydextrose als sicher eingestuft. Es sind keine karzinogenen oder mutagenen Eigenschaften bekannt. Für gesunde Erwachsene und Kinder gilt der Stoff bei normalen Verzehrmengen als unbedenklich.
Lebensmittel, die Polydextrose enthalten, müssen in der EU gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) den Zusatzstoff in der Zutatenliste entweder als Polydextrose oder als E1200 ausweisen.
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