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E122 (Carmoisin) ist ein roter synthetischer Azofarbstoff, der als Lebensmittelzusatzstoff zur Faerbung von Lebensmitteln und Getraenken eingesetzt wird. Er steht im Verdacht, bei Kindern Hyperaktivitaet zu foerdern.
E122 (Carmoisin) ist ein roter synthetischer Azofarbstoff, der als Lebensmittelzusatzstoff zur Faerbung von Lebensmitteln und Getraenken eingesetzt wird. Er steht im Verdacht, bei Kindern Hyperaktivitaet zu foerdern.
E122, auch bekannt als Carmoisin oder Azorubine, ist ein synthetischer roter Azofarbstoff, der in der Lebensmittelindustrie als Farbstoff (Lebensmittelzusatzstoff) eingesetzt wird. Er verleiht Lebensmitteln und Getraenken eine kraeftige rote bis dunkelrote Faerbung. In der EU ist E122 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und wird durch die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) reguliert.
E122 wird in einer Vielzahl von verarbeiteten Lebensmitteln verwendet, darunter:
Der Farbstoff ist wasserloeslich und hitzebestaendig, was ihn fuer industrielle Lebensmittelverarbeitung besonders geeignet macht.
Carmoisin gehoert zur Gruppe der Azofarbstoffe, die durch eine charakteristische Azogruppe (-N=N-) gekennzeichnet sind. Die chemische Bezeichnung lautet Dinatrium-4-hydroxy-3-(4-sulfonato-1-naphthylazo)-naphthalen-1-sulfonat. Es handelt sich um einen vollstaendig synthetisch hergestellten Farbstoff ohne Bezug zu natuerlichen Lebensmittelfarben.
Die EFSA und die britische Lebensmittelbehoerde (FSA) haben Studien ausgewertet, die auf einen moeglichen Zusammenhang zwischen dem Konsum bestimmter Azofarbstoffe -- darunter E122 -- und einer gesteigerten Hyperaktivitaet bei Kindern hindeuten. Aufgrund dieser Erkenntnisse schreibt die EU seit 2010 einen Warnhinweis auf Produkten vor, die bestimmte Azofarbstoffe enthalten: Kann die Aktivitaet und Aufmerksamkeit von Kindern beeintraechtigen.
Bei empfindlichen Personen, insbesondere bei Menschen mit einer Aspirin-Unvertraeglichkeit oder bestehenden Allergien, kann E122 pseudoallergische Reaktionen ausloesen. Dazu koennen Hautausschlaege (Urtikaria), Juckreiz oder in seltenen Faellen Atemnot gehoeren.
Die EFSA hat einen akzeptablen taeglich aufnehmbaren Wert (ADI, Acceptable Daily Intake) von 4 mg pro kg Koerpergewicht und Tag fuer E122 festgelegt. Die in der EU zulaessigen Hoechstmengen in verschiedenen Lebensmittelkategorien sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt.
Lebensmittel, die E122 enthalten, muessen diesen Zusatzstoff in der Zutatenliste ausweisen, entweder unter dem Namen Carmoisin oder dem Code E122. Zusaetzlich ist bei Produkten fuer Kinder der oben genannte Warnhinweis vorgeschrieben.
Als natuerliche Alternativen zu E122 kommen Farbstoffe wie Beetenrot (E162), Karmin (E120) oder andere pflanzliche Extrakte in Frage, die von manchen Verbrauchern und Herstellern bevorzugt werden.
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