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E131 (Patentblau V) ist ein synthetischer blauer Lebensmittelfarbstoff, der in der EU zugelassen ist und Lebensmitteln eine intensive Blaufärbung verleiht.
E131 (Patentblau V) ist ein synthetischer blauer Lebensmittelfarbstoff, der in der EU zugelassen ist und Lebensmitteln eine intensive Blaufärbung verleiht.
E131, bekannt unter dem Namen Patentblau V (auch CI 42051 oder Food Blue 5), ist ein synthetischer Triarylmethan-Farbstoff, der in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist. Er wird verwendet, um Lebensmitteln, Getränken und Arzneimitteln eine intensive blaue bis blaugrüne Farbe zu verleihen. Der Farbstoff ist wasserlöslich und gehört zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe.
E131 wird synthetisch aus petrochemischen Ausgangsstoffen hergestellt. Er kommt nicht natürlich in Lebensmitteln vor. Der Farbstoff wird als Natriumsalz in Pulverform produziert und ist gut in Wasser löslich. In der Natur existiert kein entsprechendes Äquivalent dieses Farbstoffs.
Patentblau V wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, darunter:
In der Medizin wird E131 auch als diagnostischer Farbstoff eingesetzt, beispielsweise zur Darstellung von Lymphknoten während chirurgischer Eingriffe (Sentinel-Lymphknoten-Biopsie).
In der Europäischen Union ist E131 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen, jedoch nur für bestimmte Lebensmittelkategorien und innerhalb festgelegter Höchstmengen. In den USA ist Patentblau V von der FDA nicht als Lebensmittelfarbstoff zugelassen, kann aber als Medizinprodukt verwendet werden. In einigen anderen Ländern außerhalb der EU ist die Zulassung ebenfalls eingeschränkt oder nicht vorhanden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E131 bewertet und einen akzeptablen täglichen Aufnahmewert (ADI) festgelegt. Dennoch gibt es Hinweise auf mögliche unerwünschte Wirkungen:
Gemäß den EU-Vorschriften müssen Lebensmittel, die E131 enthalten, diesen Farbstoff in der Zutatenliste unter seiner E-Nummer oder seinem Namen (Patentblau V) ausweisen. Verbraucher, die Lebensmittelzusatzstoffe meiden möchten, können so gezielt auf die Kennzeichnung achten.
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