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E1410 (Monostärkephosphat) ist ein modifizierter Stärkezusatz, der in Lebensmitteln als Verdickungsmittel und Stabilisator eingesetzt wird. Er verbessert Textur und Konsistenz zahlreicher Produkte.
E1410 (Monostärkephosphat) ist ein modifizierter Stärkezusatz, der in Lebensmitteln als Verdickungsmittel und Stabilisator eingesetzt wird. Er verbessert Textur und Konsistenz zahlreicher Produkte.
E1410, auch bekannt als Monostärkephosphat, ist ein chemisch modifizierter Stärkeester, der durch die Veresterung von natürlicher Stärke mit Phosphorsäure oder deren Salzen hergestellt wird. Als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union wird er hauptsächlich als Verdickungsmittel, Stabilisator und Geliermittel eingesetzt. Die Modifizierung der Stärke verbessert deren funktionale Eigenschaften, wie beispielsweise die Beständigkeit gegenüber Hitze, Säuren und mechanischen Einflüssen.
Monostärkephosphat wird durch die Reaktion von Stärke (z. B. aus Mais, Kartoffeln, Weizen oder Tapioka) mit Phosphoroxychlorid oder Natriumtripolyphosphat gewonnen. Dabei entstehen Stärkemoleküle, bei denen Hydroxylgruppen durch Phosphatgruppen ersetzt wurden. Diese chemische Veränderung verleiht der Stärke folgende Eigenschaften:
E1410 findet in der Lebensmittelindustrie breite Anwendung. Zu den typischen Produkten, in denen dieser Zusatzstoff vorkommt, zählen:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E1410 als sicher bewertet und für den Einsatz in Lebensmitteln zugelassen. Monostärkephosphat wird im menschlichen Körper durch Verdauungsenzyme hydrolysiert und liefert dabei Stärke und Phosphat, die beide physiologisch unbedenklich sind.
Für die meisten Menschen ist E1410 gut verträglich. Bei sehr empfindlichen Personen oder bei sehr hohem Konsum können gelegentlich leichte Verdauungsbeschwerden auftreten. Es liegen keine Hinweise auf eine kanzerogene, mutagene oder reproduktionstoxische Wirkung vor. Personen mit einer Phosphatempfindlichkeit oder Nierenerkrankungen sollten den Konsum von phosphathaltigen Lebensmittelzusatzstoffen im Rahmen ihrer ärztlichen Empfehlungen halten.
Gemäß der EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 muss E1410 auf Lebensmittetiketten entweder unter seiner E-Nummer oder unter der Bezeichnung Monostärkephosphat angegeben werden. Die zugelassenen Höchstmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie und sind in den entsprechenden Anhängen der Verordnung festgelegt.
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