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E1413 (Phosphatiertes Distärkephosphat) ist ein modifizierter Lebensmittelzusatzstoff auf Stärkebasis, der als Verdickungsmittel und Stabilisator in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt wird.
E1413 (Phosphatiertes Distärkephosphat) ist ein modifizierter Lebensmittelzusatzstoff auf Stärkebasis, der als Verdickungsmittel und Stabilisator in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt wird.
E1413, auch bekannt als Phosphatiertes Distärkephosphat, ist ein chemisch modifizierter Stärkederivat, der durch doppelte Phosphatierung von natürlicher Stärke gewonnen wird. Dabei wird die Stärke sowohl verestert als auch vernetzt, was ihre funktionellen Eigenschaften erheblich verbessert. E1413 gehört zur Gruppe der modifizierten Stärken und ist von der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Die Herstellung von E1413 erfolgt durch die Reaktion von natürlicher Stärke (z. B. aus Mais, Weizen, Kartoffeln oder Tapioka) mit Phosphatverbindungen. Dabei finden zwei chemische Modifikationen gleichzeitig statt:
Diese doppelte Modifikation verleiht E1413 eine überlegene Hitzestabilität, Scherstabilität und Toleranz gegenüber sauren sowie gefrorenen Bedingungen im Vergleich zu natürlicher oder einfach modifizierter Stärke.
E1413 wird in einer Vielzahl von verarbeiteten Lebensmitteln als Verdickungsmittel, Stabilisator und Geliermittel eingesetzt. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
E1413 gilt nach aktuellem wissenschaftlichem Stand als gesundheitlich unbedenklich, wenn es in den zugelassenen Mengen konsumiert wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat modifizierte Stärken einschließlich E1413 bewertet und festgestellt, dass sie im Körper ähnlich wie unverdauliche Kohlenhydrate behandelt werden. Sie werden im Dünndarm nicht nennenswert resorbiert, sondern gelangen weitgehend unverdaut in den Dickdarm, wo sie von der Darmflora teilweise fermentiert werden können.
Für E1413 ist in der EU kein spezifischer ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgelegt, da keine toxikologischen Bedenken identifiziert wurden. Es gilt das Prinzip quantum satis (so viel wie technisch notwendig) für viele Lebensmittelkategorien, wobei für Babynahrung gesonderte und strengere Grenzwerte gelten.
In der Europäischen Union ist E1413 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Produkte, die E1413 enthalten, müssen diesen Zusatzstoff im Zutatenverzeichnis entweder unter seiner E-Nummer E1413 oder unter der Bezeichnung Phosphatiertes Distärkephosphat ausweisen. Auch in den USA, Kanada, Australien und anderen Ländern ist der Stoff als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und wird von den jeweiligen Behörden als sicher eingestuft.
E1413 ist eng verwandt mit anderen modifizierten Stärken der E1400-Gruppe:
E1413 kombiniert die Vorteile von Veresterung und Vernetzung in einem Molekül und bietet daher besonders vielseitige technologische Eigenschaften.
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