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E142 (Grün S) ist ein synthetischer grüner Lebensmittelfarbstoff, der in der EU zugelassen ist und in verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt wird. Er gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe und kann bei empfindlichen Personen Unverträglichkeitsreaktionen auslösen.
E142 (Grün S) ist ein synthetischer grüner Lebensmittelfarbstoff, der in der EU zugelassen ist und in verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt wird. Er gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe und kann bei empfindlichen Personen Unverträglichkeitsreaktionen auslösen.
E142, auch bekannt als Grün S oder Brillantsäuregrün BS, ist ein synthetischer Lebensmittelfarbstoff, der Lebensmitteln eine grüne Farbe verleiht. Er gehört zur Gruppe der Triarylmethan-Farbstoffe und ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Die E-Nummer dient der eindeutigen Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen gemäß EU-Verordnung.
E142 wird in verschiedenen verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, um eine ansprechende grüne Farbe zu erzielen oder zu verstärken. Typische Einsatzbereiche sind:
Die zulässige Höchstmenge in Lebensmitteln ist durch die EU-Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt und liegt je nach Produktkategorie zwischen 50 und 200 mg/kg.
E142 ist ein wasserlöslicher Farbstoff mit der chemischen Bezeichnung Dinatrium-(4-(4-(dimethylamino)-alpha-(4-(dimethyliminio)-cyclohexa-2,5-dienylidenmethyl)benzyl)amino)benzolsulfonat. Er absorbiert Licht im roten Wellenlängenbereich und reflektiert grünes Licht, was die charakteristische grüne Farbe erzeugt. Der Farbstoff ist hitzestabil und lichtstabil, was ihn für industrielle Lebensmittelverarbeitung geeignet macht.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E142 bewertet und als sicher eingestuft, sofern die zugelassenen Höchstmengen eingehalten werden. Ein akzeptabler täglicher Einnahmewert (ADI) wurde festgelegt. Dennoch gibt es einige gesundheitliche Aspekte, die beachtet werden sollten:
Lebensmittel, die E142 enthalten, müssen diesen Zusatzstoff im Zutatenverzeichnis mit seiner E-Nummer oder seinem Namen (Grün S) ausweisen. Eine spezielle Warnung wie bei den Southampton-Farbstoffen ist für E142 nicht vorgeschrieben.
E142 ist in der Europäischen Union zugelassen. In einigen Ländern, darunter die USA, Kanada und Australien, ist E142 hingegen nicht als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, was auf unterschiedliche Sicherheitsbewertungen und regulatorische Standards hindeutet. In Japan ist der Einsatz ebenfalls nicht erlaubt.
Personen mit bekannten Lebensmittelfarbstoffallergien, Kinder mit Hyperaktivitätsstörungen sowie Menschen mit Aspirin- oder Salicylat-Unverträglichkeit sollten Lebensmittel mit E142 meiden. Eltern wird empfohlen, die Zutatenlisten von Süßwaren und bunten Lebensmitteln sorgfältig zu lesen.
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