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E1421 ist ein modifizierter Lebensmittelzusatzstoff auf Stärkebasis, der als Verdickungsmittel und Stabilisator in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt wird.
E1421 ist ein modifizierter Lebensmittelzusatzstoff auf Stärkebasis, der als Verdickungsmittel und Stabilisator in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt wird.
E1421 bezeichnet Stärkeacetat, mit Vinylacetat verestert – einen chemisch modifizierten Stärkezusatzstoff, der in der Lebensmittelindustrie als Verdickungsmittel, Stabilisator und Bindemittel verwendet wird. Die Ausgangsstärke kann aus verschiedenen pflanzlichen Quellen gewonnen werden, darunter Mais, Weizen, Kartoffeln oder Tapioka. Durch die chemische Modifikation mit Vinylacetat werden die funktionellen Eigenschaften der nativen Stärke deutlich verbessert.
Bei der Herstellung von E1421 wird native Stärke einer Veresterungsreaktion mit Vinylacetat unterzogen. Dabei werden Acetatgruppen an die Stärkemoleküle gebunden, was die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Stärke gezielt verändert. Die resultierende modifizierte Stärke weist folgende verbesserte Eigenschaften auf:
E1421 wird in einer Vielzahl von verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, um Textur, Konsistenz und Stabilität zu verbessern. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
In der Europäischen Union ist die Verwendung von E1421 durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Es gilt das Prinzip quantum satis – d. h., der Zusatzstoff darf in technologisch notwendigen Mengen verwendet werden, sofern keine festen Höchstmengen festgelegt sind.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie der gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) haben modifizierte Stärken, einschließlich acetylierter Stärken, bewertet. Diese gelten bei bestimmungsgemäßem Einsatz im Allgemeinen als sicher. Da E1421 im Verdauungstrakt ähnlich wie natürliche Stärke abgebaut wird, ist es für die meisten Menschen gut verträglich.
Personen mit einer Unverträglichkeit gegenüber der jeweiligen Ausgangsrohstoffpflanze (z. B. Weizen bei Zöliakie) sollten die Herkunft der Stärke auf dem Etikett beachten, da glutenhaltige Ausgangsstoffe deklariert werden müssen.
Auf Lebensmitteletiketten wird dieser Zusatzstoff entweder mit seiner E-Nummer E1421 oder unter der Bezeichnung Stärkeacetat, mit Vinylacetat verestert ausgewiesen. Lebensmittelhersteller sind verpflichtet, die Herkunft der Stärke anzugeben, wenn diese aus einem allergenen Ausgangsstoff stammt.
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