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E1422 (Acetyliertes Distärkadipat) ist ein modifizierter Lebensmittelzusatzstoff auf Stärkebasis, der als Verdickungsmittel und Stabilisator in Fertiggerichten und Saucen eingesetzt wird.
E1422 (Acetyliertes Distärkadipat) ist ein modifizierter Lebensmittelzusatzstoff auf Stärkebasis, der als Verdickungsmittel und Stabilisator in Fertiggerichten und Saucen eingesetzt wird.
E1422, auch bekannt als Acetyliertes Distärkadipat, ist ein chemisch modifizierter Lebensmittelzusatzstoff, der aus nativer Stärke gewonnen wird – meist aus Mais, Weizen, Kartoffeln oder Tapioka. Durch eine chemische Behandlung mit Essigsäureanhydrid (Acetylierung) und Adipinsäure wird die Stärke so verändert, dass sie besonders stabile und gleichmäßige Eigenschaften in Lebensmitteln aufweist. In der Europäischen Union ist E1422 als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff eingestuft und fällt unter die Kategorie der modifizierten Stärken.
E1422 wird in der Lebensmittelindustrie vorwiegend als Verdickungsmittel, Stabilisator und Geliermittel eingesetzt. Es verbessert die Textur, Konsistenz und Lagerstabilität von Produkten. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
Die chemische Modifikation der Stärke durch Acetylierung und Quervernetzung mit Adipinsäure verleiht dem Stoff besondere technologische Vorteile:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E1422 als sicher für den menschlichen Verzehr bewertet. Im menschlichen Verdauungssystem wird acetyliertes Distärkadipat ähnlich wie native Stärke behandelt: Es wird durch Enzyme im Darm teilweise abgebaut und liefert Energie. Da es sich um eine modifizierte Stärke handelt, sind allergische Reaktionen selten, jedoch sollten Personen mit einer Unverträglichkeit gegenüber dem jeweiligen Ausgangsrohstoff (z. B. Weizen) aufmerksam sein.
Für E1422 ist in der EU kein spezifischer ADI-Wert (Acceptable Daily Intake – akzeptable tägliche Aufnahmemenge) festgelegt, da die Substanz als unbedenklich gilt. Die Verwendung unterliegt dem Prinzip der guten Herstellungspraxis (GMP) oder spezifischen Höchstmengenregelungen je nach Lebensmittelkategorie.
In der Europäischen Union ist E1422 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Es muss im Zutatenverzeichnis von Lebensmitteln entweder als E1422 oder als Acetyliertes Distärkadipat ausgewiesen werden. Verbraucher, die verarbeitete Stärken meiden möchten, sollten die Zutatenlisten von Fertigprodukten sorgfältig lesen.
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