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E1505 (Triethylcitrat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trägerstoff und Schaumstabilisator eingesetzt wird. Er gilt bei bestimmungsgemäßer Verwendung als sicher.
E1505 (Triethylcitrat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trägerstoff und Schaumstabilisator eingesetzt wird. Er gilt bei bestimmungsgemäßer Verwendung als sicher.
E1505 ist die EU-Zulassungsnummer für Triethylcitrat, einen synthetisch hergestellten Ester der Zitronensäure. Der Stoff entsteht durch die Veresterung von Zitronensäure mit Ethanol und wird in der Lebensmittelindustrie, der Pharmaindustrie sowie in der Kosmetik eingesetzt. Als Lebensmittelzusatzstoff ist er in der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen.
Triethylcitrat ist eine farblose bis schwach gelbliche, ölige Flüssigkeit mit einem milden, fruchtigen Geruch. Sie ist gut wasserlöslich und besitzt ein hohes Siedepunkt, was sie technologisch vielseitig einsetzbar macht. Die Herstellung erfolgt durch chemische Synthese – konkret durch die Veresterungsreaktion von Zitronensäure mit Ethanol.
In der Lebensmittelproduktion erfüllt E1505 mehrere technologische Funktionen:
Typische Anwendungsgebiete umfassen Backwaren, Desserts, Süßigkeiten und Nahrungsergänzungsmittel. In vielen Produkten ist der Einsatz jedoch nur in bestimmten Lebensmittelkategorien und unter Einhaltung von Höchstmengen erlaubt.
Neben der Lebensmittelindustrie wird Triethylcitrat in der Pharmaindustrie als Weichmacher für Filmüberzüge von Tabletten und Kapseln verwendet. Es verbessert die Flexibilität und Haftung von Beschichtungen auf festen Arzneimitteln. In der Kosmetik findet es Anwendung als Duftstoffträger und in Haarpflegeprodukten sowie Deodorants, da es geruchshemmende Eigenschaften besitzt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Triethylcitrat bewertet und als sicher eingestuft, sofern die zugelassenen Höchstmengen eingehalten werden. Der Stoff wird im menschlichen Körper rasch durch Esterasen hydrolysiert – also in Zitronensäure und Ethanol aufgespalten – und anschließend normal metabolisiert. Ein spezifischer ADI-Wert (akzeptable tägliche Aufnahme) wurde von der EFSA als nicht notwendig erachtet, da die Substanz bei den üblichen Verwendungsmengen als unbedenklich gilt.
In der Zutatenliste von Lebensmitteln muss Triethylcitrat entweder unter seiner E-Nummer E1505 oder unter dem Namen Triethylcitrat deklariert werden. Verbraucher können den Stoff so auf Produktverpackungen identifizieren.
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