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E150b ist ein karamellbrauner Lebensmittelfarbstoff, der durch Erhitzen von Zucker unter Einsatz von Sulfitverbindungen gewonnen wird. Er wird in zahlreichen Lebensmitteln und Getränken als Farbstoff eingesetzt.
E150b ist ein karamellbrauner Lebensmittelfarbstoff, der durch Erhitzen von Zucker unter Einsatz von Sulfitverbindungen gewonnen wird. Er wird in zahlreichen Lebensmitteln und Getränken als Farbstoff eingesetzt.
E150b, auch bekannt als Kaustisches Sulfit-Zuckerkulör, ist ein dunkelbrauner Lebensmittelfarbstoff aus der Gruppe der Zuckerkulöre. Er wird durch kontrolliertes Erhitzen von Kohlenhydraten (z. B. Glucose, Saccharose oder Stärkehydrolysate) unter Zusatz von Sulfitverbindungen hergestellt. Die Europäische Union hat E150b als zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff eingestuft.
Bei der Herstellung von E150b werden zuckerhaltige Ausgangsstoffe unter Einwirkung von Hitze und Sulfitverbindungen karamellisiert. Dieser Prozess erzeugt komplexe braune Farbpigmente sowie charakteristische Aromastoffe. Der Zusatz von Sulfit unterscheidet E150b von anderen Zuckerkulören wie E150a (einfaches Zuckerkulör), E150c (Ammoniak-Zuckerkulör) oder E150d (Ammoniak-Sulfit-Zuckerkulör).
E150b wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, um eine ansprechende braune bis dunkelbraune Farbe zu erzielen. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E150b bewertet und einen akzeptablen täglichen Aufnahmewert (ADI) festgelegt. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in zugelassenen Mengen gilt E150b als sicher für die menschliche Gesundheit.
Personen mit einer bekannten Sulfit-Empfindlichkeit oder Sulfit-Allergie sollten jedoch Vorsicht walten lassen, da E150b Sulfitverbindungen enthalten kann, die bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten auslösen können. Zu den möglichen Symptomen zählen:
In der Europäischen Union müssen Lebensmittel, die E150b enthalten, diesen Zusatzstoff im Zutatenverzeichnis angegeben haben. Die Kennzeichnung kann als E150b oder als Zuckerkulör erfolgen. Da E150b Sulfitreste enthalten kann, besteht unter Umständen auch eine Kennzeichnungspflicht für Sulfite, wenn der Sulfit-Gehalt einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.
E150b ist in der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die zulässigen Höchstmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie und sind im Anhang II dieser Verordnung festgelegt.
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