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E150d ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff, auch bekannt als Sulfitammoniumkaramel. Er wird aus Zucker hergestellt und verleiht Lebensmitteln eine braune Farbe.
E150d ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff, auch bekannt als Sulfitammoniumkaramel. Er wird aus Zucker hergestellt und verleiht Lebensmitteln eine braune Farbe.
E150d, auch als Sulfitammoniumkaramel bezeichnet, ist ein Lebensmittelfarbstoff aus der Gruppe der Karamelfarben. Er wird durch kontrollierte Erhitzung von Kohlenhydraten (Zuckern) unter Zusatz von Ammonium- und Sulfitverbindungen hergestellt. E150d ist der am häufigsten verwendete Karamelfarbstoff und findet sich in vielen alltäglichen Lebensmitteln und Getränken.
E150d entsteht durch die Maillard-Reaktion und Karamellisierung von Zuckern wie Glucose, Saccharose oder Fructose. Die Besonderheit von E150d im Vergleich zu anderen Karamelfarben (E150a, E150b, E150c) liegt im Einsatz von sowohl Ammonium- als auch Sulfitverbindungen während des Herstellungsprozesses. Dies führt zur Bildung charakteristischer chemischer Verbindungen, darunter 4-Methylimidazol (4-MEI), das in wissenschaftlichen Studien diskutiert wird.
E150d wird weit verbreitet in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie eingesetzt, um Produkten eine charakteristische braune bis schwarze Farbe zu verleihen. Typische Anwendungsgebiete sind:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E150d bewertet und einen akzeptablen täglichen Aufnahmewert (ADI) von 300 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt. Damit gilt E150d bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher.
Ein viel diskutierter Aspekt von E150d ist das Vorhandensein von 4-Methylimidazol (4-MEI), einem Nebenprodukt der Herstellung. In Tierstudien zeigte 4-MEI bei sehr hohen Dosen karzinogene Effekte. Die in Lebensmitteln vorkommenden Mengen liegen jedoch weit unter den in Tierversuchen verwendeten Dosen. Behörden wie die EFSA und die US-amerikanische FDA sehen derzeit kein relevantes Gesundheitsrisiko für Menschen bei normaler Nahrungsaufnahme.
E150d gilt für die meisten Menschen als gut verträglich. Personen mit einer Sulfitsensitivität sollten jedoch beachten, dass im Herstellungsprozess Sulfitverbindungen eingesetzt werden, obwohl im fertigen Farbstoff nur geringe Mengen verbleiben können. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder einer Ernährungsfachkraft.
Gemäß den EU-Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften muss E150d in der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als E150d oder als Zuckerkulör ausgewiesen werden. Verbraucher können so erkennen, ob ein Produkt diesen Farbstoff enthält.
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