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E1518 (Triacetin) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Feuchthaltemittel und Lösungsmittel eingesetzt wird. Er kommt in Aromen, Kaugummi und kosmetischen Produkten vor.
E1518 (Triacetin) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Feuchthaltemittel und Lösungsmittel eingesetzt wird. Er kommt in Aromen, Kaugummi und kosmetischen Produkten vor.
E1518, chemisch bekannt als Triacetin oder Glycerintriacetat, ist ein synthetischer Lebensmittelzusatzstoff, der durch die Veresterung von Glycerin mit Essigsäure hergestellt wird. Er gehört zur Gruppe der Feuchthaltemittel und Lösungsmittel und ist in der Europäischen Union unter der E-Nummer 1518 zugelassen. Triacetin ist eine farblose, leicht ölige Flüssigkeit mit einem milden, leicht fettig-essigsäurehaltigen Geruch.
E1518 wird in der Lebensmittelindustrie vor allem als Lösungsmittel für Aromastoffe eingesetzt. Es verbessert die Löslichkeit und Stabilität von Aromen in Lebensmitteln und sorgt dafür, dass diese gleichmäßig im Produkt verteilt werden. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
Triacetin findet auch in anderen Industrien Anwendung. In der Pharmaindustrie wird es als Hilfsstoff in Tabletten, Kapseln und Salben verwendet. In der Kosmetikindustrie dient es als Lösungsmittel und Weichmacher in Cremes, Lotionen und Nagellack. Darüber hinaus wird es als Zusatz bei der Herstellung von Zigarettenfiltern genutzt, um den Filter geschmeidiger zu machen.
E1518 gilt von den zuständigen Behörden als sicher, wenn es in den zugelassenen Mengen verwendet wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Triacetin bewertet und als sicher eingestuft. Es wird im menschlichen Körper durch Enzyme (Lipasen) rasch zu Glycerin und Essigsäure abgebaut, zwei Substanzen, die natürlicherweise im Stoffwechsel vorkommen. Eine festgelegte ADI (Acceptable Daily Intake, akzeptable tägliche Aufnahme) wurde für Triacetin nicht bestimmt, da es bei den üblichen Aufnahmemengen als unbedenklich gilt. Dennoch sollten folgende Hinweise beachtet werden:
Triacetin ist in der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe als E1518 zugelassen. Es darf nur in bestimmten Lebensmittelkategorien und in den festgelegten Höchstmengen verwendet werden. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die E1518 enthalten, muss den Namen oder die E-Nummer des Zusatzstoffes ausweisen.
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