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E155 ist ein synthetischer brauner Lebensmittelfarbstoff, der in der EU zugelassen ist und vor allem in Schokoladenerzeugnissen verwendet wird. Er kann bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen.
E155 ist ein synthetischer brauner Lebensmittelfarbstoff, der in der EU zugelassen ist und vor allem in Schokoladenerzeugnissen verwendet wird. Er kann bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen.
E155, auch bekannt als Braun HT (Hydroxy-Toluol-Azo-Farbstoff), ist ein synthetischer Azofarbstoff, der in der Lebensmittelindustrie als braune Farbe eingesetzt wird. Er gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe, die durch eine charakteristische Azo-Bindung (-N=N-) gekennzeichnet sind. In der EU ist E155 unter bestimmten Bedingungen zugelassen, in einigen anderen Ländern wie den USA oder Australien ist er jedoch nicht erlaubt.
E155 wird hauptsächlich eingesetzt, um Lebensmitteln eine ansprechende braune Farbe zu verleihen. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
Die Kennzeichnungspflicht in der EU schreibt vor, dass E155 auf der Zutatenliste als E155 oder Braun HT angegeben werden muss.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E155 bewertet und einen akzeptablen täglichen Aufnahmewert (ADI) festgelegt. Dennoch gibt es gesundheitliche Bedenken, insbesondere in Bezug auf:
Wie andere Azofarbstoffe kann E155 bei empfindlichen Personen allergische oder pseudoallergische Reaktionen hervorrufen. Symptome können Hautausschlag, Nesselsucht (Urtikaria), Juckreiz oder in seltenen Fällen Atemnot umfassen. Personen mit einer Aspirin-Unverträglichkeit oder bekannten Nahrungsmittelallergien haben ein erhöhtes Risiko.
Im Rahmen der sogenannten Southampton-Studie (2007) wurde ein Zusammenhang zwischen dem Konsum bestimmter synthetischer Lebensmittelfarbstoffe und erhöhter Hyperaktivität bei Kindern festgestellt. Obwohl E155 nicht direkt in dieser Studie untersucht wurde, empfiehlt die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) als Vorsichtsmaßnahme, den Konsum von Azofarbstoffen bei Kindern zu begrenzen. Produkte, die bestimmte Azofarbstoffe enthalten, müssen in der EU mit dem Warnhinweis Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen gekennzeichnet werden.
Bei Personen mit einer Unverträglichkeit gegenüber anderen Azofarbstoffen (z. B. Tartrazin, E102) können Kreuzreaktionen auftreten, da diese Stoffe strukturell ähnlich aufgebaut sind.
In der Europäischen Union ist E155 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe für bestimmte Lebensmittelkategorien zugelassen. Die maximal zulässigen Mengen sind je nach Lebensmittelkategorie festgelegt. Hersteller sind verpflichtet, den Farbstoff auf der Produktverpackung unter seinem E-Nummer-Code oder dem vollständigen Namen auszuweisen.
Folgende Personengruppen sollten den Konsum von E155 einschränken oder vermeiden:
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