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E160b (Annatto) ist ein natürlicher Lebensmittelfarbstoff aus den Samen des Orleanstrauchs. Er verleiht Lebensmitteln eine gelb-orangefarbene Färbung und gilt als weitgehend unbedenklich.
E160b (Annatto) ist ein natürlicher Lebensmittelfarbstoff aus den Samen des Orleanstrauchs. Er verleiht Lebensmitteln eine gelb-orangefarbene Färbung und gilt als weitgehend unbedenklich.
E160b ist die EU-Zulassungsnummer für den natürlichen Lebensmittelfarbstoff Annatto, der aus den Samen des Orleanstrauchs (Bixa orellana) gewonnen wird. Der Farbstoff verleiht Lebensmitteln eine charakteristische gelb- bis orangerote Farbe und wird weltweit in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. Die beiden Hauptwirkstoffe sind Bixin (fettlöslich) und Norbixin (wasserlöslich), die beide zur Gruppe der Carotinoide gehören.
Annatto stammt ursprünglich aus Mittel- und Südamerika, wo die Pflanze Bixa orellana seit Jahrhunderten traditionell zur Körperbemalung, als Gewürz und als Heilmittel verwendet wird. Der Farbstoff wird aus dem roten Pigment gewonnen, das die Samen umhüllt. Je nach gewünschter Löslichkeit wird Bixin (für fetthaltige Produkte) oder Norbixin (für wasserbasierte Produkte) extrahiert.
E160b wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, darunter:
In der Europäischen Union ist E160b gemäß der Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen. Für bestimmte Lebensmittelkategorien gelten Höchstmengen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E160b bewertet und als sicher eingestuft, sofern die festgelegten Höchstmengen eingehalten werden. Die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) wurde auf 0–6 mg/kg Körpergewicht festgesetzt (bezogen auf Bixin).
Obwohl Annatto ein natürlicher Farbstoff ist, wurden in Einzelfällen allergische Reaktionen berichtet. Symptome können Hautausschlag, Nesselsucht oder Magen-Darm-Beschwerden umfassen. Personen mit bekannter Annatto-Unverträglichkeit sollten Produkte mit E160b meiden. Es gibt zudem Hinweise, dass Annatto bei manchen Menschen Migräne auslösen kann, obwohl die wissenschaftliche Datenlage hierzu begrenzt ist.
Im Gegensatz zu synthetischen Azofarbstoffen wie E102 (Tartrazin) unterliegt E160b keiner Kennzeichnungspflicht mit einem Warnhinweis auf Hyperaktivität bei Kindern in der EU. Er gilt allgemein als verträglicher als viele synthetische Alternativen.
In der Zutatenliste von Lebensmitteln muss E160b entweder als E160b, Annatto, Bixin oder Norbixin ausgewiesen werden. Verbraucher mit Empfindlichkeiten sollten die Zutatenlisten sorgfältig prüfen.
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