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E161b ist ein natürlicher, orangeroter Lebensmittelfarbstoff (Lutein), der in vielen Lebensmitteln eingesetzt wird und als sicher gilt.
E161b ist ein natürlicher, orangeroter Lebensmittelfarbstoff (Lutein), der in vielen Lebensmitteln eingesetzt wird und als sicher gilt.
E161b ist die europäische Zulassungsnummer für den Lebensmittelfarbstoff Lutein. Lutein ist ein natürlich vorkommendes Carotinoid, das für seine charakteristische gelbe bis orangerote Farbe bekannt ist. Es wird vor allem aus Ringelblumenblüten (Tagetes erecta) gewonnen, kommt aber auch in grünem Blattgemüse wie Spinat und Grünkohl vor. In der Lebensmittelindustrie wird E161b verwendet, um Produkte ansprechend zu färben.
Lutein (E161b) ist ein fettlösliches Pigment aus der Gruppe der Xanthophylle, einem Untertyp der Carotinoide. Es kommt natürlicherweise in vielen Pflanzen vor und wird industriell hauptsächlich durch Extraktion aus Ringelblumenblüten gewonnen. Der Farbstoff liegt dabei häufig als Ester vor und wird durch Verseifung in seine freie Form überführt.
E161b wird als Farbstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, darunter:
In der Europäischen Union ist E161b gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die erlaubten Höchstmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie.
Lutein gilt sowohl als Lebensmittelfarbstoff als auch als natürliches Nährstoffpigment. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Lutein als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und als sicher eingestuft, sofern die festgelegten Höchstmengen eingehalten werden. Für den Farbstoff E161b wurde kein spezifischer ADI-Wert (Acceptable Daily Intake, akzeptable tägliche Aufnahmemenge) festgelegt, da es keine Hinweise auf Schädlichkeit bei normaler Nahrungsaufnahme gibt.
Darüber hinaus wird Lutein intensiv in der Ernährungswissenschaft und Augenheilkunde erforscht. Als natürliches Carotinoid wird ihm ein möglicher schützender Effekt auf die Netzhaut des Auges zugeschrieben, insbesondere bezüglich der altersbedingten Makuladegeneration (AMD).
Lebensmittel, die E161b enthalten, müssen diesen Zusatzstoff auf der Zutatenliste angeben, entweder unter seinem Namen Lutein oder unter der E-Nummer E161b. Diese Kennzeichnungspflicht gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und soll Verbraucherinnen und Verbraucher transparent informieren.
Im Gegensatz zu vielen synthetischen Lebensmittelfarbstoffen stammt E161b aus natürlichen Quellen. Es unterliegt nicht der sogenannten Southampton-Kennzeichnung, die bei bestimmten synthetischen Azofarbstoffen vorgeschrieben ist und auf mögliche Auswirkungen auf die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern hinweist. E161b gilt allgemein als gut verträglich.
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