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E172 bezeichnet Eisenoxide und Eisenhydroxide, die als zugelassene Lebensmittelfarbstoffe eingesetzt werden. Sie verleihen Lebensmitteln gelbe, rote, braune oder schwarze Farbtöne.
E172 bezeichnet Eisenoxide und Eisenhydroxide, die als zugelassene Lebensmittelfarbstoffe eingesetzt werden. Sie verleihen Lebensmitteln gelbe, rote, braune oder schwarze Farbtöne.
E172 ist die EU-Bezeichnung für eine Gruppe anorganischer Farbstoffe auf Basis von Eisenoxiden und Eisenhydroxiden. Diese Verbindungen kommen in der Natur vor und werden synthetisch hergestellt, um in der Lebensmittel-, Pharma- und Kosmetikindustrie eingesetzt zu werden. Sie sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und unter der E-Nummer 172 erfasst.
E172 umfasst drei verschiedene Varianten, die sich in Farbe und chemischer Zusammensetzung unterscheiden:
Durch Mischen dieser Varianten lassen sich auch braune und andere Farbtöne erzielen.
E172 wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, insbesondere dort, wo eine bestimmte Farbe erwünscht ist, ohne dass der Geschmack beeinflusst wird. Typische Anwendungsgebiete sind:
In der Pharmaindustrie werden Eisenoxide häufig zur Einfärbung von Tabletten, Kapseln und Filmüberzügen verwendet. Durch die Farbgebung können verschiedene Dosierungen oder Präparate leicht voneinander unterschieden werden. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) und nationale Zulassungsbehörden erlauben den Einsatz von E172 in Arzneimitteln als inerten Hilfsstoff.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E172 bewertet und als sicher eingestuft, sofern die festgelegten Höchstmengen eingehalten werden. Eisenoxide werden im Verdauungstrakt kaum resorbiert und gelten daher als physiologisch weitgehend inert. Sie liefern dem Körper keine verwertbare Eisenmenge, da die Bioverfügbarkeit sehr gering ist.
Für E172 ist kein ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgelegt worden, da keine Sicherheitsbedenken bei üblichen Verzehrmengen bestehen. Allergische Reaktionen sind sehr selten und wurden bislang nicht systematisch dokumentiert.
Lebensmittel, die E172 enthalten, müssen dies gemäß der EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) auf der Zutatenliste deklarieren, entweder als E172 oder als Eisenoxide und Eisenhydroxide.
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